Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.
Aus diesem Grund sind wir gezwungen geplante Aktionen abzusagen. Die Gottesdienste finden jedoch gem. den aktualisierten Vorschriften und dem Schutzkonzept plangemäß statt. Da vo allem in der Armenischen Kirche Hl. Kreuz nicht mehr als 16 Personen sich befinden dürfen, bitten wir Sie um eine kurze Voranmeldung per Mail an die Gemeindepfarrer (gemeindepfarrer (at) agbw.org).
Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.