Seit Beginn des Berg-Karabach-Krieges wird die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan inklusive der Region Berg-Karabach, heute Republik Artsakh, fortdauernd international hervorgehoben und in den Medien zirkuliert. Was aber außer Acht gelassen wird, ist, dass während des Gipfeltreffens von Lissabon am 2. Dezember 1996, der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker in die Verhandlungen für die Republik Artsakh eingeführt wurde.

Der Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat nun eine Zusammenfassung der juristischen Analyse der aktuellen Rechtslage zum Status der Republik Artsakh zusammengestellt, die sie hier herungerladen können.