{"id":22115,"date":"2026-04-21T17:24:15","date_gmt":"2026-04-21T15:24:15","guid":{"rendered":"https:\/\/agbw.org\/?p=22115"},"modified":"2026-04-21T18:39:30","modified_gmt":"2026-04-21T16:39:30","slug":"das-gedaechtnis-der-wunden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/agbw.org\/am\/2026\/das-gedaechtnis-der-wunden\/","title":{"rendered":"Das Ged\u00e4chtnis der Wunden"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one\" style=\"--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;\"><h1 class=\"fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"margin:0;--fontSize:35;line-height:1.2;\">Das Ged\u00e4chtnis der Wunden<\/h1><\/div><div class=\"fusion-title title fusion-title-2 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-two\" style=\"--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;\"><h2 class=\"fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"margin:0;--fontSize:28;line-height:1.2;\">Warum Erinnern eine ethische Notwendigkeit bleibt<\/h2><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><em>Am 24. April 2026 j\u00e4hrt sich der Beginn des Genozids an den Armeniern zum 111. Mal. Weltweit versammeln sich an diesem Tag armenische Gemeinden, politische Vertreter und zivilgesellschaftliche Akteure, um der rund 1,5 Millionen Opfer des V\u00f6lkermordes zu gedenken, jener \u00abGro\u00dfen Katastrophe\u00bb, die sich als erste systematisch geplante V\u00f6lkervernichtung des 20. Jahrhunderts in das kollektive Bewusstsein der Menschheit eingegraben hat. Was bleibt, wenn die letzten Augenzeugen verstummt sind? Und was geschieht, wenn die Regierung des Opfervolkes selbst die Erinnerung zur Disposition stellt?<\/em><\/p>\n<h3>I. Die Nacht des 24. April 1915<\/h3>\n<p>Die Verhaftung der armenischen intellektuellen Elite in Konstantinopel am 24. April 1915 war kein blo\u00dfer polizeilicher Akt im Schatten des Ersten Weltkriegs, sondern die Pr\u00e4ambel der Vernichtung.\u00a0\u00dcber 200 Dichter, Denker, Schriftsteller, \u00c4rzte, Juristen und Geistliche, unter ihnen der Komponist und Musikethnologe Komitas Vardapet, der Schriftsteller Krikor Zohrab und der Publizist Rupen Zartarian, wurden in jener Nacht aus ihren H\u00e4usern gerissen und in die anatolische Verbannung geschickt. Von dort kehrten die wenigsten zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die strategische Intention des jungt\u00fcrkischen Regimes lag offen zutage: die kulturelle Amputation vor der physischen Liquidation. Indem man der armenischen Gemeinschaft ihre Artikulationsf\u00e4higkeit, ihre Identit\u00e4tsstifter und ihr organisatorisches Ged\u00e4chtnis nahm, schuf man ein Vakuum der Orientierungslosigkeit, das die darauf folgenden Massendeportationen erst in ihrer totalit\u00e4ren Effizienz erm\u00f6glichte. Es war ein Angriff auf die Seele eines Volkes, bevor man seinen K\u00f6rper zerst\u00f6rte. Das Schicksal von Komitas steht exemplarisch f\u00fcr diese Zerst\u00f6rung: Er \u00fcberlebte physisch, aber der Geist des gro\u00dfen Musikers zerbrach an dem, was er erlebte und bezeugte. Die letzten zwanzig Jahre seines Lebens verbrachte er in psychiatrischen Kliniken, ein lebendiges Denkmal der kulturellen Enthauptung.<\/p>\n<h3>II. Die Topografie des Schreckens<\/h3>\n<p>In den Monaten nach diesem Fanal entfaltete sich eine b\u00fcrokratisch organisierte Maschinerie des Todes, die weit \u00fcber kriegsbedingte Sicherheitsma\u00dfnahmen hinausging. Die armenische Bev\u00f6lkerung Anatoliens wurde durch die sogenannten Umsiedlungsgesetze (<em>Tehcir Kanunu<\/em>) in die Peripherie der syrischen W\u00fcste getrieben. Die Todesm\u00e4rsche, die durch die mesopotamische Steppe f\u00fchrten, fungierten als De-facto-Exekutionen ohne Patronen: Hunger, Seuchen, Verdursten und systematische \u00dcbergriffe, also Vergewaltigungen, Raubmorde und Massenerschie\u00dfungen, waren keine Nebenwirkungen, sondern integrale Bestandteile einer b\u00fcrokratisch kalkulierten Ausl\u00f6schungspolitik.<\/p>\n<p>Der Genozidforschung zufolge markiert der V\u00f6lkermord jene Z\u00e4sur, an der sich die Transformation von religi\u00f6s-ethnischen Spannungen in einen modernen, rasseideologisch unterf\u00fctterten Vernichtungswillen vollzog. Die Konzentrationslager entlang des Euphrat, allen voran Deir ez-Zor, das zum Auschwitz der Armenier wurde, zeugten von einer Verwaltung des Todes, die das 20. Jahrhundert als Zeitalter der Extreme pr\u00e4gen sollte. Die Parallelen zur sp\u00e4teren Shoah sind nicht zuf\u00e4llig: Raphael Lemkin, der polnisch-j\u00fcdische Jurist, der 1943 den Begriff <em>\u00abGenocide\u00bb<\/em> pr\u00e4gte, nannte den Mord an den Armeniern ausdr\u00fccklich als eines der beiden Grundereignisse, die sein Denken formten. Der Genozid an den Armeniern war die d\u00fcstere Generalprobe f\u00fcr die Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus.<\/p>\n<p>Zugleich richtete sich die Gewalt nicht allein gegen die Armenier. Auch die assyrisch-aram\u00e4ische und die pontisch-griechische Bev\u00f6lkerung des Osmanischen Reiches wurde in den Jahren 1914 bis 1923 Opfer systematischer Verfolgung und Massenvernichtung. Dieser Genozid an den christlichen V\u00f6lkern des Orients erm\u00f6glichte die Schaffung eines ethnonationalistischen t\u00fcrkischen Staates, errichtet auf den Knochen jener Zivilisationen, die Anatolien \u00fcber Jahrtausende gepr\u00e4gt hatten.<\/p>\n<hr \/>\n<blockquote>\n<p>Wir waren entschlossen zu bleiben und uns gegen die Zust\u00e4nde zur Wehr zu setzen. Wenn man uns allerdings eines Tages dazu zwingen w\u00fcrde zu gehen, w\u00fcrden wir \u2013 so wie schon 1915 unsere Vorfahren \u2013 aufbrechen; ohne zu wissen, wohin es geht, w\u00fcrden wir dieselben Stra\u00dfen entlang marschieren. Wir w\u00fcrden den Leidensweg beschreiten, den Schmerz nachempfinden &#8230;<\/p>\n<p>Mit diesem sch\u00e4ndlichen Vorwurf w\u00fcrden wir unser Heimatland verlassen. Und wir w\u00fcrden dahin gehen, wohin uns unsere F\u00fc\u00dfe tragen, nicht unsere Herzen.<\/p>\n<div class=\"meta-data\">\n<div class=\"kicker\" style=\"text-align: right;\"><em>Hrant Dinks letzte Kolumne \u00b7 <time datetime=\"2008-01-18\">18.01.2008<br \/>\n<\/time>&#8222;Die taubenhafte Furcht meines inneren Geistes&#8220;<\/em><\/div>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<hr \/>\n<h3>III. Vom autobiographischen zum kulturellen Ged\u00e4chtnis<\/h3>\n<p>Das Jahr 2026 stellt die internationale Gemeinschaft vor eine neue, tiefgreifende Herausforderung. Mit dem Verscheiden der letzten \u00dcberlebenden wandert die Erinnerung unwiderruflich aus dem Bereich des autobiographischen Ged\u00e4chtnisses in den des kulturellen Ged\u00e4chtnisses, um die von Jan und Aleida Assmann gepr\u00e4gte Unterscheidung aufzugreifen. Erinnern ist nun keine private Trauerarbeit der unmittelbar Betroffenen mehr, sondern ein \u00f6ffentliches Gut und eine ethische Verpflichtung. Wenn die lebendige Stimme der Zeugen verstummt, liegt die Last der Wahrheit allein auf den Schultern der Nachfahren, der Wissenschaft, der Publizistik und der politischen Institutionen.<\/p>\n<p>In einer Zeit, in der geschichtspolitische Revisionismen und staatliche Leugnungsmuster erneut erstarken, wird das Gedenken zum Korrektiv. Es geht nicht um die Konservierung von Opferschaft, sondern um die Verteidigung universaler Menschenrechte und die Anerkennung einer historischen Wahrheit, die Voraussetzung f\u00fcr jede Form von aufrichtiger Vers\u00f6hnung bleibt. Die Kanonisierung der M\u00e4rtyrer des Genozids durch die Armenische Apostolische Kirche im Jahr 2015, <a href=\"https:\/\/www.bibleserver.com\/EU\/Amos9\" class=\"bibleserver extern\" target=\"_blank\">am 100<\/a>. Jahrestag des Aghet, war ein liturgischer Akt von tiefer theologischer Bedeutung: Die Kirche erkl\u00e4rte die Opfer zu Heiligen und verankerte damit die Erinnerung nicht nur im historischen, sondern auch im sakramentalen Ged\u00e4chtnis des armenischen Volkes.<\/p>\n<h3>IV. Die Geographie der Anerkennung<\/h3>\n<p>Die v\u00f6lkerrechtliche Anerkennungslage hat sich in den vergangenen Jahren sp\u00fcrbar ver\u00e4ndert. 34 Staaten, darunter Frankreich, Deutschland, die USA, Kanada, Russland und der Heilige Stuhl, haben den Genozid an den Armeniern formell anerkannt. Uruguay war 1965 das erste Land, das diesen Schritt vollzog; 2019 folgten mit \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit beide Kammern des US-Kongresses; 2021 verwendete Pr\u00e4sident Biden als erster amtierender US-Pr\u00e4sident das Wort <em>Genocide<\/em> in seiner offiziellen Erkl\u00e4rung zum 24. April. Das Europ\u00e4ische Parlament hat den Genozid bereits 1987 und in mehreren Folgeresolutionen anerkannt.<\/p>\n<p>Doch die j\u00fcngsten Entwicklungen zeigen zugleich die Fragilit\u00e4t dieser Fortschritte. Die Trump-Administration kehrte im April 2025 zu einer Sprachregelung zur\u00fcck, die das Wort <em>Genocide<\/em> vermied. Im Februar 2026 l\u00f6schte das Wei\u00dfe Haus einen Beitrag des Vizepr\u00e4sidenten JD Vance, in dem dieser den Genozid beim Namen genannt hatte. W\u00e4hrenddessen erkannte der israelische Premierminister Netanyahu den Genozid im August 2025 in einem Podcast-Interview pers\u00f6nlich an, eine Geste, die von Beobachtern als improvisiert und v\u00f6lkerrechtlich folgenlos bewertet wurde. Gro\u00dfbritannien und Spanien geh\u00f6ren nach wie vor zu jenen europ\u00e4ischen Staaten, die eine formelle Anerkennung verweigern.<\/p>\n<p>Der wissenschaftliche Diskurs bleibt unterdessen eindeutig. Das <em>International Journal of Armenian Genocide Studies<\/em> widmete seine j\u00fcngste Sonderausgabe dem Thema <em>\u00abLaw, Activism and the International Recognition of the Armenian Genocide\u00bb<\/em> und unterstreicht, dass die Anerkennung kein symbolischer Akt, sondern ein Grundpfeiler des V\u00f6lkerrechts und des Schutzes vulnerabler Gemeinschaften ist. Die wissenschaftliche Genozidforschung betrachtet den Fall des Aghet als Pr\u00e4zedenzfall daf\u00fcr, wie unverarbeitete historische Ungerechtigkeit \u00fcber Generationen hinweg Au\u00dfenpolitik, regionale Sicherheit und die Rechte von Minderheiten beeinflusst.<\/p>\n<h3>V. Die Leugnung von innen oder ein beispielloses Paradox<\/h3>\n<p>Was das 111. Gedenkjahr von allen vorangegangenen unterscheidet, ist eine Entwicklung, die in der Geschichte der Genozid-Erinnerung ohne Pr\u00e4zedenz ist: Die Regierung des Opfervolkes selbst stellt die internationale Anerkennungspolitik in Frage. Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan hat in einer Reihe \u00f6ffentlicher Stellungnahmen seit Anfang 2025 den Wert der internationalen Genozidanerkennung offen bezweifelt, das Streben nach historischer Gerechtigkeit als \u00abantiarmenische Politik\u00bb bezeichnet und erkl\u00e4rt, er habe \u00abgenug\u00bb davon, das Volk mit Genozid-Narrativen zu \u00abspeisen\u00bb.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2026 bezeichnete Paschinjan den Kampf um Anerkennung und die R\u00fcckkehrforderungen der Artsach-Armenier als eine \u00abimperiale Politik\u00bb, die eine \u00abFl\u00fcchtlingsmentalit\u00e4t\u00bb aufrechterhalte und die Staatsbildung der Republik Armenien verhindere. Er wies internationale Gerechtigkeitsanspr\u00fcche zur\u00fcck und erkl\u00e4rte: \u00abJe mehr wir historische Gerechtigkeit verfolgen, desto mehr neue historische Ungerechtigkeiten werden wir erleben.\u00bb Diese Aussagen fielen im Vorfeld der f\u00fcr Juni 2026 angesetzten Parlamentswahlen, in denen Paschinjan Krieg und Instabilit\u00e4t als Folge einer oppositionellen Regierungs\u00fcbernahme an die Wand malt.<\/p>\n<p>Die Reaktionen waren heftig und einm\u00fctig. Die Armenische Apostolische Kirche bekr\u00e4ftigte, dass der Genozid nicht nur ein Verbrechen am armenischen Volk, sondern ein Verbrechen an der Menschheit sei und seine Anerkennung ein \u00abmoralischer und historischer Imperativ\u00bb bleibe. Die Armenische Revolution\u00e4re F\u00f6deration (Daschnaktsutiun) verurteilte Paschinjans Aussagen als \u00abantinational, antistaatlich und antiwissenschaftlich\u00bb. Das Armenian National Committee International stellte fest, Paschinjans Rhetorik gleiche den Argumenten, die die T\u00fcrkei und Aserbaidschan seit Jahrzehnten zur Leugnung des Genozids verwenden. Im April 2026 erkl\u00e4rte eine Mobilisierungskonferenz der Diaspora den Kurs der armenischen Regierung f\u00fcr \u00abantinational\u00bb.<\/p>\n<p>Was hier geschieht, ist in der Gedenkgeschichte ohne Beispiel: dass ein demokratisch gew\u00e4hlter Regierungschef des Opfervolkes die Argumente der T\u00e4ternation \u00fcbernimmt und die Erinnerungsarbeit seiner eigenen Bev\u00f6lkerung als Bedrohung f\u00fcr den Frieden rahmt. F\u00fcr die Genozidforschung wirft dies eine grundlegende Frage auf: Kann ein Staat, der die Erfahrung seiner eigenen Bev\u00f6lkerung relativiert, noch als authentischer H\u00fcter ihres Ged\u00e4chtnisses gelten? Oder verlagert sich in diesem Moment die Verantwortung endg\u00fcltig auf die Diaspora, die Kirche, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft?<\/p>\n<h3>VI. Die Rolle der internationalen Staatengemeinschaft<\/h3>\n<p>Die \u00dcberf\u00fchrung der Erinnerung an den Genozid in v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Anerkennungsprozesse bleibt die zentrale Herausforderung. Die bisherige Anerkennungspraxis ist \u00fcberwiegend deklaratorischer Natur: Parlamentsbeschl\u00fcsse, Pr\u00e4sidentenerkl\u00e4rungen und Gedenktage sind wichtige Zeichen, aber sie entfalten keine unmittelbare v\u00f6lkerrechtliche Bindungswirkung. Was fehlt, ist der Schritt von der politischen Deklaration zur juristischen Konsequenz.<\/p>\n<p>Hier lassen sich vier Handlungsebenen unterscheiden. Erstens die v\u00f6lkerstrafrechtliche Dimension: Die Genozidkonvention von 1948, die wesentlich auf Lemkins Studien zum Aghet und zur Shoah fu\u00dft, enth\u00e4lt keine retroaktive Anwendungsklausel. Die juristische Debatte um die R\u00fcckwirkungsfrage, die Rosa Ana Alija Fern\u00e1ndez im aktuellen IJAGS-Band analysiert, zeigt, dass das Prinzip der Nichtretroaktivit\u00e4t oft instrumentalisiert wird, um eine v\u00f6lkerrechtliche Einordnung zu blockieren. Dabei steht au\u00dfer Frage, dass die Tatbest\u00e4nde des Aghet, gemessen an den Kriterien der Konvention, s\u00e4mtliche Merkmale eines Genozids erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Zweitens die erinnerungsgesetzliche Dimension: Frankreichs Anerkennungsgesetz von 2001, das Thomas Hochmann im selben Band untersucht, hat gezeigt, dass die legislative Festschreibung eines historischen Faktums politische Signalwirkung entfaltet, aber zugleich verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Die belgische Regelung, die eine Leugnung des Genozids unter Strafe stellt, geht weiter und erprobt ein Modell, das in der Tradition der Gesetze gegen die Holocaustleugnung steht.<\/p>\n<p>Drittens die Dimension der transitional justice: Argentinien hat, wie Federico Gait\u00e1n Hairabedian zeigt, mit seinen Wahrheitsprozessen ein Instrument geschaffen, das auch ohne strafrechtliche Verurteilung historische Tatsachen formell feststellt und damit Betroffenen eine Form der Anerkennung gew\u00e4hrt. Dieses Modell k\u00f6nnte f\u00fcr den armenischen Fall eine Br\u00fccke zwischen der politischen Deklaration und der juristischen Feststellung bilden.<\/p>\n<p>Viertens die Dimension der Pr\u00e4vention: Die Vertreibung der armenischen Bev\u00f6lkerung aus Arzach (Berg-Karabach) im September 2023 hat der internationalen Gemeinschaft vor Augen gef\u00fchrt, dass die Konsequenzen unverarbeiteter v\u00f6lkerm\u00f6rderischer Gewalt \u00fcber Generationen hinweg wirksam bleiben. Wenn Genozid nicht konsequent anerkannt und geahndet wird, schafft dies einen Pr\u00e4zedenzfall der Straflosigkeit, der k\u00fcnftige T\u00e4ter ermutigt. Die Anerkennungsfrage ist damit keine Frage der Vergangenheitspolitik, sondern eine Frage der Zukunftssicherung.<\/p>\n<h3>VII. Die ethische Unvek\u00fcrzbarkeit des Erinnerns<\/h3>\n<p>111 Jahre nach dem Beginn des Aghet steht die Erinnerung an einem Scheideweg. Die Stimmen der Zeugen sind verstummt. Das autobiographische Ged\u00e4chtnis ist an sein biologisches Ende gelangt. Die Regierung des Opferstaates selbst dekonstruiert das Narrativ der historischen Gerechtigkeit. Und die internationale Staatengemeinschaft schwankt zwischen symbolischen Bekenntnissen und realpolitischem Opportunismus.<\/p>\n<p>Und doch bleibt das Erinnern eine ethische Notwendigkeit, die sich nicht verhandeln l\u00e4sst. Nicht, weil die Armenier sich als ewige Opfer begreifen wollen. Das w\u00e4re ein Missverst\u00e4ndnis ihres Gedenkens. Es bleibt Notwendigkeit, weil die Leugnung eines Genozids, wie Brad Sherman es formulierte, zugleich der letzte Schritt eines Genozids und der erste Schritt zum n\u00e4chsten ist. Wer die Erinnerung an das Aghet relativiert oder zum blo\u00dfen Narrativ erkl\u00e4rt, tastet die Grundlage an, auf der die Menschenrechtsordnung seit 1948 errichtet wurde.<\/p>\n<p>Die Armenische Apostolische Kirche hat 2015 die M\u00e4rtyrer des Genozids zu Heiligen erkl\u00e4rt. Damit hat sie die Erinnerung dem Zugriff politischer Konjunkturen entzogen und sie in das sakramentale Ged\u00e4chtnis ihres Volkes eingeschrieben. Was kein Premierminister widerrufen kann, was kein Parlamentsbeschluss tilgen kann, bewahrt die Kirche in ihrem liturgischen Kalender und in den Gebeten ihrer Gl\u00e4ubigen. Die Heiligsprechung der M\u00e4rtyrer war ein Akt der Treue gegen\u00fcber der Wahrheit und zugleich ein Akt des Widerstands gegen jede Form des Vergessens.<\/p>\n<p>Am 24. April 2026 versammeln sich armenische Gemeinden in aller Welt: auf dem Times Square in New York, im Connecticut State Capitol, vor dem Genozid-Denkmal in Montebello, im franz\u00f6sischen Antony, in Glendale, in Eriwan und in der <a href=\"https:\/\/agbw.org\/am\/events\/gedenkgottesdienst-und-veranstaltung-2026\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lutherkirche Bad Cannstatt in Stuttgart<\/a>. Sie alle bezeugen mit ihrer Pr\u00e4senz, dass die Wunden nicht verheilt sind und dass Erinnern kein Luxus der Vergangenheit ist, sondern eine Pflicht der Gegenwart.<\/p>\n<p><em>Pfr. Dr. Diradur Sardaryan<\/em><br \/>\n<em>Gemeindepfarrer<\/em><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":22116,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[58,538],"tags":[905,812,365],"class_list":["post-22115","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-genozid-an-den-armeniern","tag-das-gedaechtnis-der-wunden","tag-erinnerung","tag-voelkermord"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22115","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22115"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22115\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22119,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22115\/revisions\/22119"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22116"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22115"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22115"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/agbw.org\/am\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22115"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}