ARZACH
Die Republik Arzach (Արցախի Հանրապետություն), bis 2017 bekannt als Bergkarabach, ist ein stabilisierter De-facto-Staat, der von der internationalen Gemeinschaft noch nicht anerkannt ist. Die Unabhängigkeitserklärung der Republik erfolgte am 2. September 1991, ein Referendum über die Unabhängigkeit fand am 10. Dezember 1991.
Reiseland
Arzach ist eines der urbanen Zentren nicht nur im Kaukasus, sondern auch darüber hinaus. Während des 19. Jahrhunderts spielte die kaukasische Stadt Shushi, die ehemalige Hauptstadt von Arzach, eine bedeutende Rolle. Sie wurde zu einem der Zentren des Kultur- und Bildungslebens des Landes. Wenn Sie Arzach besuchen, sollten Sie Shushi auf Ihre Reiseroute setzen. Das Land ist klein, aber die Geschichte und das Erbe von Tausenden von Jahren prägten die Architektur mit ihrem künstlerischen und historischen Wert. Mehr als sechstausend armenische Kulturdenkmäler erwarten Sie im malerischen Arzach.
Die Perle im Kaukasus
Die traditionelle armenische Bezeichnung Arzach leitet sich von dem urartäischen Provinznamen Artechini (oder Urtechini) her. Tatsächlich hatte das Territorium des späteren Karabach im 8. Jh. v. Chr. unter urartäischer Herrschaft gestanden. Spätere armenische Bezeichnungen lauteten Gardar, Chatschenk (von Chatschen, dem zentralen der fünf Fürstentümer Arzachs), Klein-Sjunik (nach der altarmenischen Provinz Sjunik in SO-Armenien) sowie „Sew Ajgi“ („Schwarzer Garten“). Diese letzte Bedeutung liegt auch dem türkisch-russischen Toponym Karabach (türk. „kara“ = „schwarz“; „bachtsche“ = „Garten“; in armenischer Aussprache „Rarabach“) zugrunde, die jedoch erst im 14. Jh. auftaucht und auf eine Lehnübersetzung der persischen Bezeichnung „Bach-i siah“ zurückgeht (im Unterschied zum „Weißen Garten“ – „Bach-i safid“ für Unter-Karabach). Der „Weiße Garten“ ist mit der altarmenischen Grenzprovinz Utik identisch.
Ein armenisches Geographiewerk des 7. Jh.s erwähnt die Provinzen Arzach und Utik im äußersten Nordosten des armenischen Siedlungsraums. Grenzfluss war damals die Kura, an deren linkem Ufer sich „Aran“ erstreckte, ein von einem kaukasischen Volk bewohntes Gebiet, das die Armenier Arwank und die Römer Albanien nannten. Als die Perser 428 den östlichen Kaukasus vollständig unter ihre Kontrolle gebracht hatten, schlossen sie, für etwa ein Jahrhundert, Arzach, Utik und Albanien zu einer Verwaltungseinheit zusammen. Der damalige Zustand führte zur Gleichsetzung und schließlich Verwechslung von Arzach-Utik mit Albanien. Karabach gliedert sich geologisch in eine flach ansteigende Ebene (armen. „Arzachi hartawajr“ – „Ebene von Arzach“; „Daschtajin Arzach/Rarabach“ – „Nieder-Karabach“) sowie einen Gebirgsteil („Lernajin Arzach/Rarabach“ bzw. „Berg“- oder „Ober-Karabach“).
Das historische Berg-Karabach umfasst etwa 12.000 qkm und ist im Unterschied zu anderen Gebieten des Armenischen Hochlands wasserreich. Seine Flusstäler sind bewaldet, und dieser Waldreichtum führte vermutlich zu der Bezeichnung „Schwarzer Garten“.
Während die Eigenbezeichnung der Republik Berg-Karabach die seit dem 19. Jahrhundert mehrheitlich verwendete Bezeichnung fortführt, verwendet die armenisch-apostolische Kirche die traditionelle armenische Bezeichnung Arzach.
Die Perle im Kaukasus
Die traditionelle armenische Bezeichnung Arzach leitet sich von dem urartäischen Provinznamen Artechini (oder Urtechini) her. Tatsächlich hatte das Territorium des späteren Karabach im 8. Jh. v. Chr. unter urartäischer Herrschaft gestanden. Spätere armenische Bezeichnungen lauteten Gardar, Chatschenk (von Chatschen, dem zentralen der fünf Fürstentümer Arzachs), Klein-Sjunik (nach der altarmenischen Provinz Sjunik in SO-Armenien) sowie „Sew Ajgi“ („Schwarzer Garten“). Diese letzte Bedeutung liegt auch dem türkisch-russischen Toponym Karabach (türk. „kara“ = „schwarz“; „bachtsche“ = „Garten“; in armenischer Aussprache „Rarabach“) zugrunde, die jedoch erst im 14. Jh. auftaucht und auf eine Lehnübersetzung der persischen Bezeichnung „Bach-i siah“ zurückgeht (im Unterschied zum „Weißen Garten“ – „Bach-i safid“ für Unter-Karabach). Der „Weiße Garten“ ist mit der altarmenischen Grenzprovinz Utik identisch.
Ein armenisches Geographiewerk des 7. Jh.s erwähnt die Provinzen Arzach und Utik im äußersten Nordosten des armenischen Siedlungsraums. Grenzfluss war damals die Kura, an deren linkem Ufer sich „Aran“ erstreckte, ein von einem kaukasischen Volk bewohntes Gebiet, das die Armenier Arwank und die Römer Albanien nannten. Als die Perser 428 den östlichen Kaukasus vollständig unter ihre Kontrolle gebracht hatten, schlossen sie, für etwa ein Jahrhundert, Arzach, Utik und Albanien zu einer Verwaltungseinheit zusammen. Der damalige Zustand führte zur Gleichsetzung und schließlich Verwechslung von Arzach-Utik mit Albanien. Karabach gliedert sich geologisch in eine flach ansteigende Ebene (armen. „Arzachi hartawajr“ – „Ebene von Arzach“; „Daschtajin Arzach/Rarabach“ – „Nieder-Karabach“) sowie einen Gebirgsteil („Lernajin Arzach/Rarabach“ bzw. „Berg“- oder „Ober-Karabach“).
Das historische Berg-Karabach umfasst etwa 12.000 qkm und ist im Unterschied zu anderen Gebieten des Armenischen Hochlands wasserreich. Seine Flusstäler sind bewaldet, und dieser Waldreichtum führte vermutlich zu der Bezeichnung „Schwarzer Garten“.
Während die Eigenbezeichnung der Republik Berg-Karabach die seit dem 19. Jahrhundert mehrheitlich verwendete Bezeichnung fortführt, verwendet die armenisch-apostolische Kirche die traditionelle armenische Bezeichnung Arzach.
Die Geschichte in Stichwörtern
Arzach ist eine junge Republik, die von der Weltgemeinschaft noch nicht anerkannt ist. Als Teil Armeniens hat Sie eine Jahrtausende alten Geschichte. Stichwörter und kurze Texte gewähren hier Einblicke in die reiche Geschichte des Landes welches bis heute um das Lebens- und Existenzrecht ihrer Bewohner kämpft.
Ab Mitte des 11. Jh.s konnte sich nur in unzugänglichen Rückzugs- oder Randgebieten des Armenischen Hochlandes halbautonome Eigenstaatlichkeit behaupten. Dazu gehörte sowohl die Baronie der Rubenjan in Ober-Kilikien (Taurusgebirge), als auch das von Kleinfürsten regierte Berg-Karabach, dessen Herrscher sämtlich ihre Linien auf das Geschlecht der Hassan-Dschalaljan (der Fürsten von Chatschen) zurückführten. Ab dem 16. Jh. bezeichnete man die Arzacher Adeligen als “Meliken” (von arab. Malek – „Fürst“, „König“), einem damals allgemein üblichen Titel für lokale Herrscher und Vasallen, die die Iraner zur Verwaltung ihrer Besitzungen in Armenien eingesetzt hatten. Die fünf Fürstentümer von Karabach waren, von Norden nach Süden: Golestan (auch Gulstan, Gulistan, Gülistan); Dschraberd (auch: Tscharaberd), Chatschen, Waranda und Disak.
Als der Iran Ende des 17. Jh.s von inneren und außenpolitischen Krisen geschwächt war, schlossen sich die fünf Arzacher Meliken zu einem Waffenbündnis gegen Perser und Osmanen zusammen. Es gelang ihnen, bis weit in das 18. Jh. ihre Halbunabhängigkeit gegenüber den benachbarten Großreichen zu bewahren, die die Region sowohl der Diplomatie seiner Fürsten, als auch einem hoch entwickelten Verteidigungssystem verdankte. Schon 1718/20 hatten sich in Karabach und den Nachbarregionen Volksmilizen zum Schutz vor Raubzügen der nordkaukasischen Lesginen gebildet, mit einer Höchstzahl von 30.000 Reitern und 10.000 Fußsoldaten. 1722 richtete sich der Kampf der Karabacher Milizen vor allem gegen iranische Steuereintreiber sowie einige von den Iranern eingesetzte und gestützte Feudalherren.
Das Osmanische Reich, das sich als Rechtsnachfolgerin der turkmenischstämmigen Safawiden-Dynastie des Iran begriff, trat ab Sommer 1723 militärisch auf den Plan (Schlacht von Gandsak). Es fühlte sich in seinen Territorialansprüchen durch Russland gestärkt, das im bilateralen Vertrag von Konstantinopel (12.07.1724) die türkischen Ansprüche auf die ehemals iranischen Besitzungen im Kaukasus einschließlich der ostgeorgischen Hauptstadt Tbilissi (pers.-russ. Tiflis) sowie der Gebiete Nachitschewan, Gandsak, Rapan und Karabach nördlich der Linie Ardabil-Tabris und westlich der Linie Tabris-Kermanschah bestätigte. Im Gegenzug anerkannten die Osmanen die russische Oberherrschaft in ihren Neueroberungen am Kaspischen Meer zwischen Derbent und Masandaran. Durch die russische Anerkennung ermutigt, forderte der Sultan die Völker des Südkaukasus zur Unterwerfung auf. Schon im Juli 1724 waren osmanische Truppen in die Ararat-Ebene vorgedrungen, hatten 300 Dörfer in der Umgebung von Surmalu, Schoragal und Aparan für „unzuverlässig“ erklärt und ihre Einwohner in die Sklaverei nach Westarmenien verschleppt. Die Festungsstadt Jerewan ergab sich nach dreimonatiger Verteidigung am 26.09.1724, die Frauen und Kinder wurden ebenfalls in die Sklaverei geführt. Vermutlich auf Drängen der muslimischen bzw. aserbaidschanischen Bevölkerung öffnete die Stadt Gandsak ihre Tore den türkischen Belagerern schon nach zwei Tagen. Die armenische Bevölkerung Gandsaks floh nach Berg-Karabach, dessen „Burgenregierung“ nach dem Fall der Festung Schuschi (1726) zu einem Waffenstillstand (1727) gezwungen wurde. Doch während des Jahrzehnts ihrer Teilherrschaft über Berg-Karabach (1725-1735) waren die Osmanen in ständige Kämpfe verwickelt und stießen auf den anhaltenden Widerstand der karabach-armenischen Bevölkerung, ohne die Region je vollständig kontrollieren, geschweige denn befrieden zu können.
Karabach kam schließlich das Bündnis mit dem iranischen Regenten und späteren Schah Nadir (1736-1747) zugute, der 1735 die Russen zum Abzug aus den Schirwanschen Küstenländern bis Baku und Derbent zwang und am 08.07.1735 die Osmanen mit armenischer Hilfe in der Schlacht von Dscheward besiegte. Aus Dankbarkeit für die armenische Unterstützung bestätigte Nadir die Unabhängigkeit Karabachs vom regionalen Oberherrscher zu Gandsak (Beglarbeg), dem es zuvor administrativ unterstellt war. Das Gebiet der fünf vereinigten Fürstentümer erhielt hiernach die offizielle Bezeichnung Machale Chamsse („das vereinte Land der Fünf [Meliken]“).
Der russisch-iranische Krieg von 1804-13 änderte die Machtverhältnisse im östlichen Transkaukasus grundlegend. Russland nahm im Oktober 1827 dem Iran seine bisherigen Chanate in Ost-Armenien endgültig ab: Nachitschewan und Jerewan. Karabach dagegen war bereits 1804 unter russische Herrschaft gefallen und wurde am 06.12.1846 auch von der russischen Regierung offiziell anerkannt wurde, trat weitgehend in den russischen Staatsdienst.
Zur russischen Politik der Wahrung des kolonialen Besitzstandes im Südkaukasus gehörte es, ebenso wie im benachbarten Osmanischen Reich, ethnisch eindeutige Mehrheitsgebiete zu zergliedern. Karabach wurde im Zuge dieser Politik nicht dem „Armenischen Gebiet“ oder dem späteren Gouvernement Erivan zugeschlagen, sondern 1840 erst dem „Kaspischen Gebiet“ (Kaspijskaja Oblastj) und Ende 1867 dem Gouvernement Jelisawetpol, das die ethnisch und geographisch buntscheckigste Gebietskörperschaft im gesamten Südkaukasus darstellte; seine Hauptstadt bildete das einstige Gandsak. Administrativ setzte sich Karabach aus den vier Kreisen Schuscha (Schuschi), Dschebrail (Karjagin), Dschiwanschir und Sangesur (das historische Sjunik) zusammen.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden russisch-osmanischen Antagonismus instrumentalisierten beide Reiche religiöse Unterschiede und versuchten, den christlichen bzw. muslimischen Bevölkerungsanteil jeweils zu erhöhen bzw. zu senken. Sowohl der russisch-iranische Friedensschluss von Turkmantschaj (22.02.1828), als auch der russisch-osmanische Friedens-schluss von Adrianopel (02.09.1829) enthielten Regelungen, die der muslimischen Bevölkerung in russischen Eroberungsgebieten das Recht zur Auswanderung bzw. umgekehrt christlichen bzw. armenischen Bevölkerungsteilen das Recht zur Einwanderung in russisch beherrschte Gebiete zuerkannten. Dies führte unter anderem zur Rückwanderung von Armeniern in ihre Ursprungsregionen: Nach dem Frieden von Turkmantschaj übersiedelten in den Jahren 1828-1830 45.000 Armenier aus dem Nordiran in die Bezirke Jerewan und Nachitschewan, aus denen ihre Vorfahren seit der Wende vom 16. zum 17. Jh. geflüchtet waren bzw. zwangsumgesiedelt wurden.
Die sozioökonomischen und politischen Krisen sowie 1917 der Zerfall des Zarenreiches wurden von Pogromen an ethno-religiösen Minderheiten (Juden, Armenier) begleitet, die die zaristischen Behörden als „revolutionär“ verdächtigte; in russisch-orthodoxen Augen galten Armenier zudem als Schismatiker. Deshalb wurden religiöse Unterschiede instrumentalisiert und ethnische Spannungen durch behördliche Provokationen verstärkt, wobei die zaristischen Behörden eindeutig die „Tataren“ begünstigten, wie die zaristischen Behörden und russischen Kolonisten die südkaukasischen Muslime bis in die 1930er Jahre nannten.
Das machtpolitische Vakuum, das der Untergang des Zarenreiches Ende 1917 auf der strategisch wie wirtschaftlich bedeutenden Landenge zwischen Kaspischem und Schwarzem Meer hinterließ, lockte neue Anwärter auf die regionale Vormachtrolle an, die die Gier nach billigen Arbeitskräften, unerschlossenen Absatzmärkten, Einflussgebieten und Rohstoffquellen trieb, in erster Linie die Gier nach den kaspischen Erdölfeldern.
Proportional zur Heftigkeit dieser Kämpfe um die Neuverteilung der Macht stieg die Zahl der Opfer ethnischer Konflikte. Der erste „armenisch-tatarische Krieg“ hatte Tausenden das Leben gekostet, der zweite – 1918 bis 1920 – Zehntausenden; er wurde durch den Konflikt zwischen aserbaidschanischen Nationalisten (Mussawatisten) und der linksorientierten Regierung (Sowjet) in Baku überlagert. Auch die Präsenz türkisch-osmanischer und kemalistischer Interventionstruppen trug erheblich zur Gewalteskalation bei. Das blutigste Ereignis bildete ein Massaker mit bis zu 30.000 Opfern an der armenischen Bevölkerung Bakus vom 15. bis 17. September 1918 durch Aserbaidschaner; es ging der Eroberung dieser Stadt unmittelbar voraus. Wenige Monate zuvor waren vom 31.03. bis 03.04.1918 bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Armeniern und Aserbaidschanern bis zu 8.000 Muslime bzw. „Tataren“ getötet worden.
Karabach widersetzte sich in dieser Periode heftig den zu einer „islamischen Armee“ vereinten 12.000 aserbaidschanischen Freiwilligen, kurdischen Hilfstruppen sowie 6.000 türkischen Soldaten. Trotzdem wurde die Festungsstadt Schuschi zweifach von türkisch-aserbaidschanischen Streitkräften eingenommen: im Oktober 1918 und am 23. März 1920.
Brandschatzungen, Plünderungen und Massaker an der armenischen Bevölkerung begleiteten beide Siege. Allein bei der Einnahme Schuschis im März 1920 massakrierten dort Türken und Aserbaidschaner über 22.000 Einwohner. Bevor die Eroberer am 3. April 1920 die Stadt wieder räumten, ließ der aserbaidschanische Nationalistenführer und Anhänger der jung-türkischen Partei „Einheit und Fortschritt“, Dr. Chosrow Bek Sultanow, noch einige armenische Würdenträger, darunter den Karabacher Bischof Wahan, enthaupten und ihre Köpfe auf Lanzen ausstellen.
Im Frühjahr 1918, als die erstmals unabhängigen Republiken Armenien und Aserbaidschan als indirekte Zerfallsprodukte des Russischen Reiches entstanden waren, wurde Karabach umgehend zum Zankapfel. Armenien vertrat die Auffassung, dass Berg-Karabach geographisch und ethnisch im Gegensatz zu Unter-Karabach stehe und folglich der Republik Armenien angegliedert werden sollte. Durch Sonderverträge sollten aber die Nomaden in der Kuraebene weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihre Sommerweiden in Berg-Karabach aufzusuchen. Aserbaidschan vertrat die gegenteilige Ansicht, wonach die Steppen der Kura-Ebene und das Gebirgsland von Karabach eine natürliche wirtschaftliche und geographische Ergänzung darstellten und darum politisch nicht auseinander gerissen werden sollten.
Zu jenem Zeitpunkt waren die umstrittenen, armenisch bewohnten Regionen des ehemaligen Gouvernements Jelisawetpol in drei Sektoren aufgeteilt worden, von denen der kleinste die südwestliche Hälfte des einstigen Bezirks Kasach mit Dilidschan als Hauptort bildete. Dieser Sektor wurde seit der Gründung der Republik Armenien zu deren festem Bestandteil. Den zweiten Sektor bildete das eigentliche Berg-Karabach; es enthielt den Großteil des Bezirks Schuschi sowie Teile der Bezirke Jelisawetpol mit dem einstigen Golestan, Dschiwanschir und Dschebrail (Karjagin). Dieses Gebiet wurde damals von etwa 165.000 Armeniern, 59.000 Muslimen und 7.000 Russen bewohnt.
Während der ersten Hälfte 1918 herrschte in Karabach relativer Frieden zwischen der armenischen und der muslimischen Bevölkerung. Karabach genoss faktisch Autonomie und regierte bzw. verwaltete sich durch einen Rat, dessen Vertreter die verschiedenen Ethnien und politischen Parteien der Region repräsentierten. Dann allerdings forderte die Republik Aserbaidschan türkische Hilfe an, um Karabach und Sangesur unter seine Kontrolle zu bringen. Die Karabach-Armenier verteidigten sich bis zum Fall Bakus (September 1918) und öffneten dann den Türken freiwillig den Weg nach Karabach, um ein Blutbad zu verhindern. Entgegen vorherigen Zusicherungen ließen die Türken die Stadtbevölkerung entwaffnen und nahmen 60 politische und intellektuelle Führer der Karabach-Armenier fest. Diese hofften nun auf den im benachbarten Sangesur operierenden armenischen General und Freiheitskämpfer Andranik, der aber vom Kommandeur der Alliierten Truppen im östlichen Transkaukasus, dem englischen Generalmajor W.M. Thompson aufgefordert wurde, sich nicht einzumischen. Dies, so Thompsons Argument, würde die Verhandlungen über die Gründung eines um armenische Siedlungsgebiete im Osmanischen Reich vermehrten Nationalstaats auf der Pariser Friedenskonferenz (1919) negativ beeinflussen. Von der Redlichkeit der Alliierten überzeugt, zog sich Andranik zurück.
Nach dem Abzug der türkischen Besatzungstruppen herrschte seit November 1918 eine fünf-köpfige provisorische armenische Regierung in Karabach, die im Dezember 1918 eine informelle Anerkennung durch die in der Region präsenten britischen Militärs erhielt. Nach einer kurzen Phase der Unentschlossenheit übernahmen allerdings Thompson und vor allem sein Nachfolger, Colonel D.I. Shuttleworth, in der Karabach-Frage den aserbaidschanischen Standpunkt und verlangten von der provisorischen Regierung Karabachs die Anerkennung der aserbaidschanischen Zentralregierung unter Fathali Chan Chojskoj. Die karabach-armenische Bevölkerung dagegen begriff sich als der Republik Armenien zugehörig, deren Vertreter beharrlich die Eingliederung Karabachs forderten; sie wurden allerdings immer wieder auf die Ergebnisse der Pariser Friedensverhandlungen vertröstet. Zu ernsten Konflikten kam es, als die Briten versuchten, Sultanow als provisorischen Generalgouverneur über Karabach einzusetzen. Die Nachgiebigkeit gegenüber britischen Interventionen führte bei mehreren Gelegenheiten dazu, dass die armenische Landbevölkerung Opfer von Brandschatzungen und Massentötungen muslimischer bewaffneter Banden wurde.
Als die Pariser Friedenskonferenz (18.01.-28.06.1919) nicht die dringend benötigte und den Armeniern immer wieder in Aussicht gestellte Regelung brachte und sich zugleich die Republik Armenien als zu schwach erwies, um den Karabach-Armeniern zu Hilfe zu kommen, neigte ein Teil der politischen Führung Karabachs im Sommer 1919 zu Verhandlungen mit der aserbaidschanischen Regierung, unter der Voraussetzung, dass Karabach als Gegenleistung für eine Anerkennung der aserbaidschanischen Vorherrschaft administrative und kulturelle Rechte zuerkannt würden. Ein entsprechendes, von der aserbaidschanischen Seite noch mehrfach zu ihren Gunsten modifiziertes Vertragswerk wurde am 22.08.1919 von Armeniern und Aserbaidschanern unterzeichnet. Das 19-Punkte-Abkommen galt allerdings ausdrücklich als provisorisch; eine endgültige Entscheidung über den Status Karabachs sollte von der Friedenskonferenz gefällt werden. Nach karabach-armenischer Rechtsauffassung wurde eine Oberherrschaft Aserbaidschan zu keinem Zeitpunkt dauerhaft anerkannt.
Aserbaidschan wiederum empfand das Provisorische Abkommen vom 22.08.1919 als wichtigen politischen und strategischen Sieg, der Karabach vorübergehend in seinen Besitz brachte. In offener Verletzung der Artikel 15 und 16 des Abkommens behandelte Aserbaidschan Karabach alsbald als Aufmarschgebiet, wo es seine Truppen gegen das benachbarte Sangesur in Stellung brachte. Artikel 19 des Abkommens untersagte die Entwaffnung der Karabach-Armenier, doch Sultanow ließ in den Wochen nach Vertragsschluss durch armenische Mittelsmänner vielen Bauern ihre Waffen zu hohen Preisen abkaufen.
Auch nach dem 22.08.1919 litt die armenische Bevölkerung Karabachs unter fortgesetzten aserbaidschanischen Übergriffen und band ihrerseits mit Abwehrkämpfen erhebliche Teile der aserbaidschanischen Streitkräfte. Diese vermochten deshalb im Frühjahr 1920 keinen ernsthaften Widerstand zu leisten, als sowjetische Truppen auf Baku vorrückten. Am 27./28. April 1920 wurde dort auf fast unblutige Weise die Sowjetmacht etabliert. Doch auch Sowjet-Aserbaidschan hielt zunächst an den Ansprüchen auf Arzach und Sangesur fest. Unter Androhung eines Krieges forderte es Armenien auf, binnen dreier Tage seinen Rückzug aus Karabach und Sangesur zu beschließen.
Auch die Regierung der ersten Republik Armenien sah sich am 2. Dezember 1920 gezwungen, die Amtsgeschäfte einem prosowjetischen Militärischen Revolutionskomitee zu übergeben, nachdem gleichzeitige sowjetrussische und türkische Angriffe das Land in eine Lage „zwischen Hammer und Amboss“ versetzt hatten, wie es der damalige Präsident Armeniens, Simon Wrazjan, treffend formulierte. Der gesamte Nordosten des Armenischen Hochlandes – Sangesur, Nachitschewan und Karabach – befanden sich zu diesem Zeitpunkt in türkischer bzw. (sowjet-) aserbaidschanischer Hand.
Wenige Tage vor der offiziellen Machtübergabe an das Militärische Revolutionskomitee stellten die Bolschewiki der Republik Armenien den Anschluss bzw. die Rückgabe dieser Gebiete in Aussicht. Ein entsprechender Beschluss wurde Am 12.06.1921 erklärte Mjasnikjan als Präsident des Rats der Volkskommissare Sowjetarmeniens noch einmal, dass „auf der Grundlage der Deklaration des Revolutionskomitees der Sowjetrepublik Aserbaidschan und der Vereinbarung zwischen den Regierungen der Sozialistischen Sowjetrepublik Armenien und Aserbaidschan Berg-Karabach von nun an ein untrennbarer Teil der Sowjetrepublik Armenien“ sei.
All diese Beschlüsse und Verlautbarungen waren aber weniger als das Papier wert, auf dem sie standen. Aus der Retrospektive ist mühelos zu erkennen, dass sie nur dazu dienten, die Sowjetisierung der Republik Armenien voranzutreiben, die dann lediglich Sangesur (Sju¬nik) erhielt. Hinsichtlich Karabachs erzwangen die aserbaidschanischen Parteiführer bereits am 5. Juli 1921 eine Revision, obwohl noch einen Tag zuvor das Plenum des Kaukasischen Büros (Kawbjuro) des Zentralkomitees der KPR(b) beschlossen hatte, Karabach bei Armenien zu belassen.
Monate zuvor schon hatten der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare Aserbaidschans, Nariman Narimanow, und andere führende Sowjetaserbaidschaner gegen einen Anschluss Berg-Karabachs an Sowjetarmenien starke Bedenken geäußert. Narimanov drohte sogar mit einer Gegenrevolution, sollte Karabach an Armenien fallen: „Auf diese Weise stärken wir anti-sowjetische Gruppen in Aserbaidschan!“ Andere Mitglieder des aserbaidschanischen Revolutionskomitees wie B. Schachtinskij riefen schon unmittelbar nach dem Abtretungsbeschluss vom 1.12.1920 zum Widerstand auf; Schachtinskij riet den Muslimen in Nachitschewan:
„Haltet euch jetzt an die Türken! Sie sind unsere einzige Rettung! Haltet fest zu ihnen!“
Tatsächlich hatte die von Mustafa Kemal geführte türkisch-nationalistische Gegenregierung in Ankara in einem mit Sowjetrussland vereinbarten Freundschaftsvertrag (Vertrag von Moskau, 16.03.1921) erreicht, dass Nachitschewan (5.500qkm) – entgegen dem Beschluss des Aserbaidschanischen Revolutionskomitees vom 01.12.1921 – unter aserbaidschanisches ‚Protektorat’ gestellt wurde. Unterstützung für eine Revision des Beschlusses im Hinblick auf Karabach fand die sowjet-aserbaidschanische Parteiführung bei Stalin, den die Aserbaidschaner im Gegenzug beim Anspruch Sowjetgeorgiens auf das muslimische Gebiet Adscharien mit dem bedeutenden Schwarzmeerhafen Batumi unterstützen.
Dank dieses Zweckbündnisses erreichte Narimanow am 5. Juli 1921 eine erneute Plenumssitzung des Kawbjuros, die ohne weitere Debatte und Abstimmung seinen Beschluss vom Vortag aufhob; dabei machte sich das Kawbjuro den Standpunkt zueigen, den bereits die Regierung der ersten Republik Aserbaidschans vertreten hatte. In der Beschlussfassung heißt es entsprechend: „Ausgehend von der Unumgänglichkeit nationalen Friedens zwischen Muslimen und Armeniern und den wirtschaftlichen Bindungen zwischen Ober- und Unter-Karbach verbleibt Berg-Karabach innerhalb der Grenzen der Aserbaidschanischen SSR, wobei ihm eine großzügige Gebietsautonomie mit dem Verwaltungszentrum in der Stadt Schuschi eingeräumt wird, die zum Bestand des Autonomen Gebiet gehören wird.“
1923 wurden die Grenzen des Autonomen Gebiets Berg-Karabach (AGBK) festgelegt. Diese Gebietskörperschaft ohne eigene legislative Kompetenzen umfasste lediglich den zentralen Teil bzw. ein Drittel des historischen Gebiets, also 4.400 qkm von etwa 12.000 qkm. Vor allem nördlich des Autonomen Gebiets blieben zahlreiche, bis 1990 teilweise noch bis zu 75% von Armeniern bewohnte Gebiete außerhalb dieser Autonomie, nämlich die sowjet-aserbaidschanischen Bezirke Schahumjan(owsk), Daschkessan, Chanlar, Schamchor, Kedabek und andere.
Durch einen aus den Bezirken Latschin und Kelbadschar (arm. Karwadschar) gebildeten Korridor war das AGBK von Sowjetarmenien getrennt. Dieser insgesamt sehr dünn bevölkerte Landstrich wurde seit dem 18./19. Jh. überwiegend von Kurden bewohnt. Zeitgleich mit dem AGBK etablierte die sowjetische Führung in der Pufferzone zu Sowjetarmenien den Kurdistanskij ujesd („Bezirk Kurdistan“) mit dem Zentrum Latschin sowie den Kreisen Kölbadschar, Kubatlu, Kurd-Hadschi, Muradchali und Karakischlak. Doch schon 1929 wurde diese Verwaltungseinheit „liquidiert“ und die Mehrheit ihrer kurdischen Bevölkerung nach Turkmenien und Kasachstan deportiert. Sie durfte erst 1957 zurückkehren. Zu diesem Zeitpunkt wurden dann die letzten Armenier aus dem Korridor vertrieben.
Die Regierung in Baku hielt das mehrheitlich von Armeniern bevölkerte AGBK in sozioöko-nomischer und kultureller Unterversorgung. Obwohl die Erzeugung von Fleisch, Milch und Wein weit über dem aserbaidschanischen Durchschnitt lag, hatten die Einwohner wenig davon. Von dem im AGBK produzierten Fleisch – 130 kg pro Einwohner – standen den Karabachern nur 12 kg pro Person und auf Lebensmittelkarten zur Verfügung. An der Industrialisierung, die vor allem in den 1950er und 1960er Jahren die südkaukasischen Sowjetrepubliken erfasste, hatte das AGBK kaum Anteil. Seine Industrieproduktion – im Wesentlichen eine Schuhfabrik, ein Seidenkombinat sowie ein elektrotechnisches Werk – stieg zwischen 1913 bis 1973 nur um das 14,8-fache, während der Anstieg in Aserbaidschan das 40-fache, in Armenien sogar das 221-fache betrug. Ein Großteil der Investitionen entfiel zudem auf den Bau des Staudamms von Sarsang. Das im fluss- und quellreichen Martakertbezirk gewonnene Wasser diente jedoch der Bewässerung der trockenen Kura-Ebene und damit der aserbaidschanischen Landwirtschaft, während paradoxerweise im wasserreichen Berg-Karabach Wasserknappheit herrschte. Für die 70.000 Einwohner der Hauptstadt Stepanakert stand nur zweimal am Tag Wasser zur Verfügung. Im Stadtgebiet gelegene Quellen durften nicht erschlossen werden.
Sämtliche Einstellungen und Ernennungen, selbst von Krankenschwestern, bedurften der Genehmigung aus Baku. Die Miliz sowie Schlüsselpositionen in der Verwaltung lagen über-proportional in aserbaidschanischer Hand, die Einkommen dagegen weit unter denen in vergleichbaren Orten Aserbaidschans.
Auf Anordnung der aserbaidschanischen Regierung wurde armenische Geschichte als Schulfach gestrichen. Es fehlte auch an Schullehrbüchern für den muttersprachlichen Unterricht. Als schließlich ein armenischsprachiges Theater in der Hauptstadt Stepanakert eröffnen durfte, musste gleichzeitig das traditionsreiche armenische Theater in Baku, wo über 200.000 Armenier lebten, schließen. Bis 1988 war es im AGBK nicht möglich, sich für die Pflege der armenischen Kultur einzusetzen. Schriftsteller konnten dort nicht veröffentlichen. Intellektuelle wurden, oft mit Gewalt, aus dem AGBK vertrieben. Der Empfang armenischsprachiger Fernsehsendungen aus dem nahegelegenen Jerewan war bis 1987 technisch unmöglich, weil eine dafür benötigte Relaisstation nicht errichtet wurde.
Von den 1.600 amtlich registrierten Bau- und Kulturdenkmälern im AGBK wurden nur 64 vom Staat erhalten, wobei es sich fast ausschließlich um islamische Baudenkmäler des 17. und 18. Jh.s handelte. Die Mehrzahl christlicher Sakralbauten wurde dagegen, wie das im 4. Jh. gegründete Kloster Amaras, dem Zerfall oder sogar der mutwilligen Zerstörung preisgegeben wie die Kirche von Chutawank (5. Jh.), die als Viehstall missbraucht wurde. Im Inneren hatte man Mist in einer Schicht von einem Meter auf die Wände geschmiert. 1986 wurde der Bau unter dem Vorwand „geologischer Feldarbeiten“ gesprengt.
Zwischen 1929 und 1932 mussten sämtliche 100 Dorfkirchen sowie die 18 Einsiedeleien Karabachs schließen (1914 hatten den Gläubigen noch 222 Kirchen zur Verfügung gestanden). Jahrzehntelang appellierte das Oberhaupt der Armenisch-Apostolischen Kirche vergeblich an die sowjetaserbaidschanische Regierung, wenigstens ein bis zwei Kirchen im AGBK wieder eröffnen zu dürfen. Erst im Herbst 1988 wurde, nach monatelangen Protesten der Karabacher und sowjetarmenischen Bevölkerung, die Wiedereröffnung des Klosters Gandsassar und einer Kirche in Schuschi in Aussicht gestellt.
Die Perspektivlosigkeit trieb besonders jüngere Armenier aus dem NGBK in die aserbaidschanischen Industriereviere, nach Jerewan oder Moskau, wo inzwischen mehr Auswanderer aus dem NGBK leben, als Berg-Karabach an Bevölkerung besitzt. Zwischen 1926 und 1979 emigrierte die armenische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit etwa 2.000 Personen im Jahr, während seit den 1950er Jahren die Zahl der Aserbaidschaner jährlich um 1.000 stieg, Auf diese Weise sank der Anteil der Armenier an der Gesamtbevölkerung zwischen 1923 und 1979 von 94,4 auf knapp 76 Prozent bei einer Gesamtbevölkerung von 162.000 (1979). Im selben Zeitraum stieg der Anteil der Aserbaidschaner auf 37.200 (23% der Gesamtbevölkerung; 1926: 12.600). Durch diesen bevölkerungspolitisch beschleunigten Exodus verschwanden zwischen 1926 und 1980 insgesamt 85 armenische Dörfer bzw. ein Viertel der Gesamtbevölkerung des AGBK von der Landkarte, während die aserbaidschanischen Dörfer prosperierten.
Das 1967 auf einem Hügel bei Stepanakert errichtete Denkmal „Wir sind unsere Berge“ (Menk‘ enk‘, mer sarerẹ; von A. Bardassarjan) – nach einem Werk des Prosaschriftstellers Hrant Matewosjan – erinnert offiziell an die Langlebigkeit der Kaukasier. Indirekt wurde es als Mahnung an die mit dem Exodus der Berg-Armenier einhergehenden Überalterung der Region verstanden. Das im Volksmund „Väterchen und Mütterchen“ genannte Denkmal zeigt die Köpfe zweier alter Menschen. Während der Unabhängigkeitsbewegung Karabachs in der Endphase der Sowjetzeit wurde es zum Sinnbild für die ganze Region.
Bereits in den frühen 1920er Jahren versuchten die Armenier Berg-Karabachs, sich gegen die Unterstellung ihrer Region unter aserbaidschanische Herrschaft zu wehren. Damals entstand eine Geheimorganisation Karabach für Armenien, die in Flugblättern gegen die aserbaidschanische Unterdrückung protestierte, bis sie 1927 vom sowjetischen Geheimdienst zerschlagen wurde. In den 1930er und 1940er Jahren wurden Protest und Widerstand vor allem von sowjetarmenischen Kommunisten getragen, die es gelegentlich wagten, das Karabach-Problem im Moskauer Partei- und Regierungsapparat zur Sprache zu bringen.
Die Liberalisierung nach Stalins Tod (1953) ermutigte zu Unterschriftensammlungen (1962/63, 1965, 1967, 1977), denen sich immer breitere Bevölkerungskreise anschlossen. Doch Moskau versuchte, die offenkundigen Probleme eher auszusitzen oder sonst wie der „Selbstregulierung“ zu überlassen. Ende 1986 richteten Karabacher Armenier eine erneute Bittschrift an Parteichef Michail Gorbatschow, der sich bis Ende 1987 über 80.000 Karabach-Armenier anschlossen. Nach über einjähriger Wartezeit wurde diese Petition von einer untergeordneten Stelle des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der UdSSR negativ entschieden. Daraufhin kam es ab dem 11.02.1988 in Berg-Karabach zu Massenkundgebungen, Protesten und Streiks. Unter ihrem Eindruck beschloss das oberste „Regierungs“gremium des Autonomen Gebiets, der Gebietssowjet der Volksdeputierten des AGBK, am 20. Februar 1988 mit überwältigender Mehrheit „die Überprüfung der Zugehörigkeit [des AGBK] zu Aserbaidschan“.
Solidaritätskundgebungen für Berg-Karabach schlossen sich in der sowjetarmenischen Hauptstadt Jerewan Ende Februar 1988 bis zu einer Million Menschen an. Obwohl die Massenproteste bemerkenswert gewaltfrei und organisiert abliefen, wurden sie von der sowjetischen Parteipresse als „extremistisch“ verurteilt. Empört über die „Unbotmäßigkeit“ des Gebietssowjets des AGBK und aufgestachelt durch Meldungen über misshandelte aserbaidschanische Flüchtlinge aus Sowjetarmenien fielen Ende Februar 1988 Totschlägerbanden über die armenische Minderheit in Aserbaidschan her. In der Siedlung Askeran (AGBK) sowie den Städten Kirowabad, Baku und Schuschi wurden Armenier bedroht, beschimpft und geschlagen. Die angespannte Lage wurde noch durch die Behauptung des Stellvertretenden Generalstaatsanwalts der UdSSR, A.F. Katusjew, verschärft, wonach bei Zusammenstößen in Askeran zwei jugendliche Aserbaidschaner getötet worden seien. Dass eines der Opfer von einem aserbaidschanischen Milizoffizier erschossen worden war, erwähnte Katusjew ebenso wenig wie den Umstand, dass die aus der aserbaidschanischen Kreisstadt Agdam stammenden Angreifer in der Überzahl waren und zahlreiche Armenier verletzt hatten.
Vom 27. bis 29. Februar 1988 kam es in der Industriestadt Sumgait (damals 260.000 Einwohner) zu einem Pogrom, der erst nach 40 Stunden von sowjetischem Militär aus Baku unterbunden wurde, das zudem den Befehl erhielt, nicht hart gegen die Tausende Menschen zählenden Totschlägerbanden vorzugehen. Die örtliche Polizei dagegen blieb untätig oder schaute billigend zu, wie Armenier gehetzt und ermordet werden; von den Soldaten festgenommene Straftäter ließ sie wieder frei. Dutzende Zivilisten, die meisten Armenier, wurden ermordet, viele davon nach unsäglichen Foltern in aller Öffentlichkeit lebendig verbrannt. Hunderte erlitten Verletzungen, viele blieben dauerhaft behindert. Eine große Zahl minderjähriger Mädchen wurde vergewaltigt. Über 200 Wohnungen wurden ausgeraubt und demoliert.
Weder in Moskau, noch in Baku gelang eine politische oder juristische Aufarbeitung der organisierten Massengewalt. Zwar wurden in den folgenden Monaten in Sumgait Hunderte Untersuchungsverfahren eingeleitet, aber armenische Staatsanwälte durften nicht ermitteln, und Zeugen fühlten sich von den Sumgaiter Behörden massiv unter Druck gesetzt. Weder auf lokaler, noch regionaler Ebene wurden die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Am 02.03.1993 schlug schließlich das Büro des aserbaidschanischen Generalstaatsanwalts dem damaligen Präsidenten Eltschibej eine Generalamnestie für die Sumgaiter Pogromtäter vor. Im Ergebnis kam es bald zu Wiederholungen: So wurden noch im November 1988 die etwa 40.000 Armenier in Kirowabad angegriffen, vertrieben bzw. seit dem 24.11.1988 von der sowjetischen Armee evakuiert. Allein in Kirowabad registrierten die Behörden seit dem 22.11.1988 siebzig Versuche, einen Armenierpogrom zu organisieren. Über sechzig armenische Wohnungen wurden in Brand gesetzt. Ein Blutbad wie in Sumgait wurde hauptsächlich dadurch verhindert, dass die Armenier in Kirowabad größtenteils in eigenen Vierteln lebten. Frauen und Kinder aus anderen Vierteln suchten in einer armenischen Kirche Zuflucht, die von einigen sowjetischen Soldaten geschützt wurde. Auch in der acht Kilometer entfernten Kreisstadt Chanlar legten Aserbaidschaner an mehrere Armenierwohnungen Feuer. Über 500 armenische Frauen und Kinder mussten mit Armeehubschraubern und –lastwagen aus Nachitschewan evakuiert werden.
Trotz des über Baku, Kirowabad und Nachitschewan seit dem 23.11.1988 verhängten Kriegsrechts kam es in Baku zu Massenkundgebungen, unter anderem mit der Forderung, die Autonomie des AGBK aufzuheben. Öffentlich forderten Demonstranten „Tod den Armeniern!“ Gewaltakte häuften sich nun auch in Baku, wo sich die Lage noch dadurch verschärfte, dass bis zu 100.000 meist obdachlose aserbaidschanische Flüchtlinge aus Sowjetarmenien in der Stadt eingetroffen waren. Innerhalb von zwei Jahren wurden mithin fast sämtliche in Aserbaidschan lebenden Armenier durch Terror und Gewalt zur Flucht getrieben oder mussten von der Armee evakuiert werden: etwa 350.000 von insgesamt 475.000 Armeniern nach der offiziellen sowjetischen Volkszählung von 1979, die auch die im AGBK lebenden Armenier einschloss.
Am 21. September 1988 verhängte die sowjetische Zentralregierung den Ausnahmezustand über das AGBK und hob damit eine Reihe von Bürger- bzw. Grundrechten auf. Am 12.01.1989 unterstellte die Volksvertretung der UdSSR, der Oberste Sowjet, Berg-Karabach der direkten Herrschaft der Zentralregierung. Arkadij Wolskij, ein Vertrauter M. Gorbatschows, wurde zum Sonderbevollmächtigten ernannt. Er zeigte sich erschüttert vom Elend, das er dort vorfand und äußerte, nirgends in der Sowjetunion eine so vernachlässigte Region gesehen zu haben. Doch seine Politik blieb halbherzig und stützte sich auf alte Unterdrückungsmuster: Als erstes entließ Wolskij den politischen unbequemen Gebietssowjet und ersetzte ihn durch ein fünfköpfiges „Sonder-Organisationskomitee“, in dem die absolute armenische Bevölkerungsmehrheit mit nur zwei Vertretern repräsentiert war. Die aserbaidschanische Minderheit verweigerte dem Statthalter Moskaus die Zusammenarbeit.
Sowjetaserbaidschan hob am 28.11.1989 durch Beschluss des Obersten Sowjets der Republik die Sonderverwaltung Moskaus wieder auf und unterstellte Berg-Karabach vollständig Aserbaidschan. Lediglich Sondertruppen des zentralen sowjetischen Innenministeriums (OMON) sowie eine Einheit der Sowjetarmee blieben im AGBK stationiert. Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen der sich zunehmend verselbständigenden Truppen gingen auf das Konto dieser Einheiten: willkürliche Festnahmen und Haftstrafen bis zu 30 Tagen ohne ordentlichen Gerichtsbeschluss, Rechtsbeistand oder im Schnellverfahren, die massenhafte Misshandlung politischer Gefangener, Razzien und Hausdurchsuchungen in armenischen Dörfern, bei denen Soldaten unter dem Vorwand der Suche nach Waffen oder der „Passkontrolle“ – seit 1989 durften sich nur noch amtlich dort registrierte Armenier im AGBK aufhalten – die Haushalte ausplünderten, Sparkassenbücher und Wertgegenstände raubten und mutwillig das Mobiliar zerschlugen sowie gezielte und ungezielte Schüsse auf Passanten in Wohngegenden abgaben.
Am 25. Juli 1990 forderte Staatspräsident Gorbatschow die Regierungen der Unionsrepubliken ultimativ und per Dekret an, „nicht in der sowjetischen Verfassung vorgesehene bewaffnete Gruppen“ zu entwaffnen und zu neutralisieren. Das lieferte der sowjet-aserbaidschanischen Regierung die gesetzliche Grundlage, ab September 1990 aserbaidschanische OMON-Einheiten in das AGBK zu schicken. Diese führten den Gorbatschowschen Entwaffnungsbefehl als ‚ethnische Säuberung’ durch. Sie begannen mit den nordwestlich an das AGBK angrenzenden Bezirken Daschkessan, Kedabek, Chanlar und Schahumjan (1991 umbenannt in Geranboj), wo sich bis Ende 1988 noch etwa 40.000 armenische Einwohner allen Vertreibungsversuchen widersetzt hatten.
Eine erste Massenflucht aus dem nördlichen Berg-Karabach setzte im November 1988 ein; ein Großteil floh nach Armenien, wo viele in die Bezirksstadt Spitak umkamen, die am 07. Dezember 1988 zum Epizentrum eines heftigen Erdbebens wurde. In den Bezirken Schahumjan und Chanlar widersetzten sich weiterhin etwa 20.000 Armenier. Im Winter 1989/90 mussten die Dörfer Asad und Kamo aufgegeben werden, nachdem sie wochenlang eingekesselt waren und unter Beschuss gelegen hatten. Im folgenden Frühjahr, ab April 1991, vertrieben aserbaidschanische OMON- und KGB-Einheiten mit Unterstützung sowjetischer Truppen während ihrer „Operation Ring“ die Einwohner von 25 weiteren armenischen Dörfern inner- und außerhalb des AGBK. Die Vorgehensweise war stereotyp: Erst wurde der Strom abgeschaltet, danach umstellten Panzer und Panzerwagen der Innenministeriumstruppen (später der 23. Division der 4. Sowjetarmee) die Dörfer, über denen Hubschreiber kreisten. Anschließend rückten OMON-Angehörige sowie aserbaidschanische Zivilisten in die Dörfer ein, raubten sie aus, vergewaltigten Frauen und terrorisierten die Einwohner so lange, bis sie Erklärungen über ihre „freiwillige Ausreise“ unterzeichneten. Schließlich verfrachtete man sie an die armenische Grenze und überließ sie ihrem weiteren Schicksal.
Die Angaben über die Zahl der solcherart Vertriebenen schwanken zwischen 5.000 bis 10.000, während ein aserbaidschanischer Sprecher am 22. Mai 1991 auf einer Pressekonferenz in Moskau über die vorläufigen Ergebnisse der „Operation Ring“ in Moskau bekannt gab, es sei notwendig gewesen, 32.000 Menschen aus Karabach auszusiedeln. 140 bis 170 Armenier starben während dieser brutal durchgeführten Zwangsaussiedlung oder er-langen in Armenien ihren Verletzungen. Über 600 wurden als Geiseln verschleppt, Dutzende als vermeintliche Terroristen inhaftiert. Fast alle Verschleppten wurden gefoltert. Fünf der damals Verschleppten wurden am 19.03.1992 in Baku zum Tode verurteilt. Auch wenn diese Urteile mit Rücksicht auf die internationale Öffentlichkeit nicht vollstreckt wurden, kam es in den folgenden Jahren zu extralegalen Hinrichtungen an 15 armenischen Häftlingen aus dem AGBK. Eine Untersuchung der Menschenrechtskommission des russischen Parlaments wertete die „Operation Ring“ als Genozid im Sinne der UN Konvention.
Am 30. August 1991 erklärte der Oberste Sowjet die Unabhängigkeit Aserbaidschans sowie den Austritt des Landes aus der UdSSR. Darauf rief sich das AGBK mit dem nördlich angrenzenden Bezirk Schahumjan zur unabhängigen Republik Berg-Karabach innerhalb der noch existierenden Sowjetunion aus. Eine Volksbefragung vom 10.12.1991 legitimierte diese Entscheidung mit 98,2% der abgegebenen Stimmen. Kurz nach der Unabhängigkeitserklärung des einstigen AGBK hob das aserbaidschanische Parlament am 23.11.1991 ein weiteres Mal den Autonomiestatus Berg-Karabachs auf. Vom Dezember 1991 bis zum März 1992 zogen sich die sowjetischen Truppen aus dem Südkaukasus und auch aus Berg-Karabach zurück. Zeitgleich mit ihrem Rückzug begann die Offensive der aserbaidschanischen Streitkräfte, die die Region aus den umliegenden Bezirken sowie aus Siedlungen um die Hauptstadt Stepanakert mit Mörsern und Raketen beschossen.
Der insgesamt erfolglose Versuch Aserbaidschans, mit militärischen Mitteln Berg-Karabach wieder unter seine Kontrolle zu bringen, kostete nach jeweils eigenen Angaben 18.000 Aserbaidschanern sowie mindestens 20.000 Armeniern das Leben, letztere überwiegend bei Luftangriffen getötete Zivilisten. Insgesamt 1.364 Millionen Menschen wurden im östlichen Transkaukasus zwischen 1988 bis Mai 1994 durch den Karabach-Konflikt zu Flüchtlingen und Vertriebenen. Von diesen stammten 194.000 aus Armenien (ethnische Aserbaidschaner), 40.000 aus dem AGBK (ethnische Aserbaidschaner) und 350.000 aus Aserbaidschan (ethnische Armenier). Zu den Kriegsflüchtlingen gehörten 80.000 Armenier aus dem Norden Berg-Karabachs, weitere 80.000 Armenier in den grenznahen Bezirken Armeniens sowie 750.000 Aserbaidschaner aus den 1993 im Osten und Süden des einstigen AGBK eingenommen Bezirken.
Den karabach-armenischen, durch 5.000 Freiwillige aus Armenien sowie der Diaspora verstärkten, Selbstverteidigungseinheiten gelang es bereits im Frühjahr 1992, die seit 1920 überwiegend von Aserbaidschanern bewohnte Festungsstadt Schuschi einzunehmen und anschließend das Korridorgebiet zwischen der Republik Armenien und dem einstigen AGBK, das an der schmalsten Stelle („Latschiner Korridor“) nur acht Kilometer misst. Damit entstand bei der Kreisstadt Berdsor (vormals Latschin) ein „humanitärer Korridor“, der der seit 1989 von Aserbaidschan verhängten Totalblockade Berg-Karabachs zumindest von Westen ein Ende setzte. Die Region konnte nun auch auf dem Landweg erreicht werden.
Seit Juni 1992 flogen russische und ukrainische Militärpiloten außerdem Luftangriffe, bei denen vor allem international geächtete Splitterbomben sowie 500-kg Bomben eingesetzt wurden, die, allen Kriegskonventionen zuwider, in erster Linie der Zerstörung ziviler Ziele dienten: Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Wohnhäuser und sogar Flüchtlingstrecks. Dadurch gelang im Juni und Juli 1992 der aserbaidschanischen Nationalarmee eine Gegenoffensive, bei der Berg-Karabach den Bezirk Schahumjan sowie vorübergehend den Bezirk Martakert verlor, aus dem bis zu 80.000 Menschen flüchteten. „Viele flohen mit nichts als den Kleidern auf sich, einige hatten nur die Hausschuhe an. Auf ihrer Flucht in die Berge und Wälder wurden sie weiterhin von GRAD-Raketen und Panzern beschossen. Viele wurden auf der Flucht getötet, Familien wurden auseinander gerissen, ältere Menschen starben auf dem 80 km langen Marsch nach Stepanakert.“ Ähnlich wie bereits bei der „Operation Ring“ kam es auch während der aserbaidschanischen Angriffe 1992 zu Massakern an der Zivilbevölkerung eroberter Ortschaften. Zum Inbegriff für Kriegsgräuel wurde für Armenier das große Grenzdorf Marara, für Aserbaidschaner die Siedlung Chodschalu (Hocali). In Marara ermordeten am 10. April 1992 Angehörige des aserbaidschanischen OMON über 60 Armenier, davon die Hälfte Frauen und Kinder. Marara bildete die Rache der Aserbaidschaner für ihre Wehrsiedlung Hocali, die bei ihrer Einnahme durch Armenier in der Nacht zum 26. Februar 1992 von 6.000 Aserbaidschanern und meßchetischen Neusiedlern – Flüchtlingen aus Usbekistan – bewohnt wurde. Nach Angaben des aserbaidschanischen Parlaments kamen dabei 181 Menschen um, davon 130 Männer. Entgegen früherer Zusagen schossen offenbar die Armenier auf die Flüchtlinge, als sie unter ihnen uniformierte Angehörige des OMON erblickten; diese erwiderten das Feuer.
Im April 1993 erlangten die karabach-armenischen Einheiten mit der Einnahme der östlich und südlich des einstigen AGBK gelegenen Bezirksstädte Agdam, Fisuli, Dschebrail und Kubatly ihre strategisch optimalen Verteidigungslinien. Ihre Siege bewirkten, dass im Juli 1993 Aserbaidschan erstmals in Direktverhandlungen mit Berg-Karabach trat. Doch das Kriegsende verzögerte sich bis zum Mai 1994, weil die neue aserbaidschanische Regierung unter Hejdar Alijew im Dezember 1993 die bislang größte Offensive dieses niemals offiziell erklärten Krieges startete. Sie wurde nach zwei Monaten von den karabach-armenischen Einheiten gestoppt. Eine Vermittlungsinitiative der russischen Regierung sowie der Interparlamentarischen Versammlung der GUS führte am 9. Mai 1994 in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek zur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens durch Parlamentsdelegationen aus Aserbaidschan, Armenien und Berg-Karabach, dem am 12. Mai in Moskau ein Waffenstillstandsvertrag folgte.
Die Kriegsschäden in Berg-Karabach werden auf 2,5 Milliarden EUR geschätzt. 85 Prozent aller Betriebe und die Hälfte der öffentlichen Gebäude wurden während des Krieges zerstört, ein Drittel davon allein in der Hauptstadt. Eine weitere Kriegsfolge bilden etwa eine halbe Million Personenminen, die von beiden kriegführenden Seiten verlegt wurden, häufig ohne Verminungspläne. Dies hat zu zahlreichen Opfern unter Bauern und spielenden Kindern auch nach dem Krieg geführt und verhindert, dass Anbauflächen benutzt werden können. Fachleute schätzen, dass Berg-Karabach erst 2014 völlig minenfrei sein wird. Am 6. Dezember 1994 beschloss der Budapester Gipfel der von den Vereinten Nationen mit der Vermittlung im Karabach-Konflikt beauftragten OSZE, die Einhaltung des Waffenstillstandes zu überwachen. Mit dieser Aufgabe beauftragte der amtierende OSZE-Vorsitzende einen persönlichen Stellvertreter, der seit 1995 zusammen mit seinen Helfern in regelmäßigen Abständen die „Kontaktlinie“ zwischen den aserbaidschanischen und karabach-armenischen Streitkräften kontrolliert. Der Persönliche Beauftragte des amtierenden OSZE-Vorsitzenden bildet die einzige politische internationale Vertretung im Konfliktgebiet. Die von der OSZE beaufsichtigte Waffenruhe ist brüchig: Immer wieder gibt es an der so genannten Kontaktlinie, dem 1994 eingefrorenen einstigen Frontverlauf, bewaffnete Zwischenfälle und Provokationen, den jüngsten am 4. März 2008.
Ein politischer Rahmenvertrag als Grundlage einer dauerhaften Friedensregelung fehlt bis heute. Ersten direkten Vermittlungsversuchen der damaligen Präsidenten Russlands und Kasachstans folgten nach dem KSZE-Beitritt Armeniens und Aserbaidschans Anfang 1992 Bemühungen der so genannten Minsker Gruppe, einem aus elf Mitgliedsstaaten der KSZE/OSZE gebildeten Gremium. Ihm gehören außer Armenien und Aserbaidschan auch Deutschland, die Türkei, Russland sowie die USA an. Eine gewisse Neutralisierung der internen OSZE-Rivalitäten und damit eine Wiederbelebung des Minsker Prozesses trat ein, nachdem im März 19987 der Amtierende OSZE-Vorsitzende Russland, die USA sowie Frankreich zu einem Mit-Vorstand der Minsker Gruppe erhoben hatte. Auch die Verpflichtung der Konfliktparteien zu absoluter Vertraulichkeit während der Verhandlungen und zum Verzicht auf Stimmungsmache daheim trug zur Versachlichung und damit zur Erleichterung der Gespräche bei.
Berg-Karabach, der Hauptbetroffene und militärische Sieger, darf paradoxerweise nur als „interessierte Seite“ an OSZE-Sitzungen teilnehmen. Es verlangt aber seine Anerkennung als Konfliktpartei und damit seine volle Mitgliedschaft in der Minsker Gruppe. Dagegen akzeptiert Aserbaidschan einzig Armenien als Verhandlungspartner.
Den Hauptstreitpunkt bilden jedoch die beiden völkerrechtlichen Grundsätze der territorialen Integrität sowie des nationalen Selbstbestimmungsrechts, wie sie jeweils Aserbaidschan bzw. Berg-Karbach, unterstützt von der Republik Armenien, für sich in Anspruch nehmen. Auch der Streit um die Abfolge der Verhandlungsgegenstände ist seit 1997 ungelöst. Während Berg-Karabach auf einer Paketlösung und vor allem auf der offiziellen Anerkennung seines Status als vertrauensbildender Vorleistung beharrt, sieht das „Stufenmodell“ zunächst den Abzug der karabach-armenischen Streitkräfte aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans sowie die Rückführung der aus Karabach stammenden Flüchtlinge vor, bevor ein Referendum der armenischen und aserbaidschanischen Bevölkerung Karabachs über die Zugehörigkeit des Landes entscheiden darf. Auch die Frage des Territoriums zwischen dem einstigen AGBK und der Republik Armenien – der ehemalige „Latschiner Korridor“ sowie der nördlich angrenzende ehemalige Bezirk Kelbadschar – wurde bisher nicht geregelt.
Quelle: www.honorarkonsulat-armenien.de
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