Das unvollendete Versprechen

Vor genau zehn Jahren erkannte der Bundestag den Völkermord an den Armeniern an. Auf den parlamentarischen Mut folgte exekutive Zurückhaltung. Den eigentlichen Auftrag aber hat die Resolution den Ländern erteilt. Baden-Württemberg muss nun beweisen, dass Erinnerung keine Geste ist, sondern Bildungs- und Integrationspolitik. Was heißt das konkret?

Von Pfr. Dr. Diradur Sardaryan

Es gibt Tage, an denen ein Parlament über sich hinauswächst. Heute vor zehn Jahren, am 2. Juni 2016, war ein solcher Tag. Mit überwältigender Mehrheit, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, verabschiedete der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag von Union, SPD und Grünen (Drucksache 18/8613). Er verneigte sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten, an aramäischen, assyrischen und chaldäischen Christen. Er benannte die Verbrechen der jungtürkischen Regierung von 1915 und 1916 als das, was sie waren: als Völkermord. Und er bekannte sich, das war das eigentlich Bemerkenswerte, zur Mitverantwortung des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches tief verstrickt war. Auf der Tribüne hielten Menschen, unter denen auch ich sein dürfte, ein Schild mit einem einzigen Wort hoch: Danke.

Doch die Geschichte dieser Resolution ist auch eine Geschichte der leisen Rücknahme. Während das Parlament Haltung zeigte, hielt die Spitze der Regierung Abstand. Vizekanzler Sigmar Gabriel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier blieben der Abstimmung fern. In den Jahren danach wurde aus dem historischen Bekenntnis im Munde der Exekutive eine „politische und nicht juristische Einordnung“, die Resolution selbst wurde wiederholt zur bloßen Meinungsäußerung herabgestuft, aus der sich keine Verpflichtungen ableiten ließen. Als Angela Merkel 2018 in den Kaukasus reiste, vermied sie das Wort Völkermord und sprach lediglich von „Gräueltaten am armenischen Volk“. Um Ankara nicht zu verärgern, stand die Wahrheit zwar auf dem Papier. Stören durfte sie nicht.

Wer den Text der Resolution heute noch einmal liest, stößt auf einen Satz, der seine Brisanz erst mit den Jahren entfaltet. Schulischer, universitärer und politischer Bildung, heißt es dort, komme die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vernichtung der Armenier in Lehrpläne und Lehrmaterialien aufzunehmen und den nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Und weiter, fast beiläufig und doch entscheidend: „Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.“ Die Außenpolitik wird im Bund gemacht. Die Lebenswirklichkeit einer Einwanderungsgesellschaft aber wird in den Ländern verhandelt. Der Bundestag hat die Erinnerung ausdrücklich nicht als außenpolitische Floskel verstanden, sondern als Beitrag zur Integration, zum friedlichen Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern türkischer und armenischer Herkunft. Damit liegt der Ball seit zehn Jahren in den Ländern. In unserem Fall – in Baden-Württemberg.

Das Land, das sich gern als Vorreiter einer menschenrechtsgeleiteten Politik versteht – eine Erwartung, die an die erste Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir nur wachsen kann – leistet sich in der Erinnerungskultur erstaunliche blinde Flecken. Wie aufgeladen das Feld ist, zeigt sich derzeit ausgerechnet im Opernhaus. Die Staatsoper Stuttgart bereitet für April 2027 die Uraufführung von Bassem Akikis „Atatürk. Die Legende von Mustafa Kemal“ vor. Es ist ein Werk, das den Staatsgründer zwar kritisch befragen will und in dem mit Soghomon Tehlirian und der Schriftstellerin Zabel Yesayan auch armenische Stimmen auftreten. Doch auch wenn die Inszenierung eine kritische Dekonstruktion anstrebt, verbleibt für uns eine tiefe Ambivalenz: Solange der Begriff „Die Legende“ unkommentiert im Titel steht, manifestiert sich darin eine künstlerische Mythologisierung, die für die Nachfahren der Opfer wie ein Schlag ins Gesicht wirkt. Wie brisant das Thema ist, zeigt sich auch an den Reaktionen türkischer Ultranationalister, die das Stück wegen der Kritik an Autoritarismus und Nationalismus attackieren, was bis zu Drohungen und der Einschaltung der Sicherheitsbehörden führte. Der Vorgang ist aufschlussreich. Wo die Kunst sich dem Thema nähert, reagiert das Land defensiv mit dem Verweis auf die Kunstfreiheit, ministeriellen Prüfungen und dem Verfassungsschutz. Nichts davon ist falsch. Aber eine Bühne kann eine Kontroverse aushalten, doch eine verbindliche Politik der Erinnerung ersetzt sie nicht.

Dabei gibt es im Land längst eine andere, wahrhaftigere Form der Auseinandersetzung. Die Armenische Gemeinde Baden-Württemberg wartet nicht auf staatliche Impulse. Aus ihrer Mitte entstehen künstlerische Projekte und Diskussionsformate, die historisches Zeugnis ablegen und Brücken in die Gegenwart bauen. So wertvoll dieses bürgerschaftliche Engagement ist: Zivilgesellschaft kann staatliche Strukturpolitik nicht ersetzen. Nimmt die Landesregierung den Auftrag der Resolution ernst, muss sie ihn in verbindliche Politik übersetzen. Mindestens drei Schritte sind dafür nötig.

Erstens: das Fundament im Klassenzimmer. Demokratische Widerstandskraft fällt nicht vom Himmel, sie wird unterrichtet. Der Völkermord von 1915 und 1916 darf in baden-württembergischen Lehrplänen keine Randnotiz sein, die vom Engagement einzelner Lehrkräfte abhängt. Er gehört als verbindliches, prüfungsrelevantes Thema in den Geschichts- und Ethikunterricht. Das Land verfügt über das geeignete Instrument dafür, den Beutelsbacher Konsens, jenen in Baden-Württemberg geborenen Grundkonsens politischer Bildung. Sein Kontroversitätsgebot bedeutet nicht, die Tatsache des Völkermords zur Disposition zu stellen, denn diese ist wissenschaftlich nicht strittig. Es befähigt Lehrkräfte vielmehr, der Relativierung und Leugnung durch nationalistische Schülergruppen souverän und faktenbasiert zu begegnen. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung steht in der Pflicht, sie genau dafür auszurüsten. Dabei haben wir stets als Gemeinde unsere Bereitschaft erklärt, dort zu unterstützen, wo unsere Kompetenzen es erlauben.

Zweitens: institutionelle Sichtbarkeit. Erinnerung braucht einen Ort in der Gegenwart. Die Nachfahren der Überlebenden sind keine stummen Schatten der Vergangenheit, sondern Arbeiter, Ärztinnen, Lehrer, Handwerkerinnen, Kulturschaffende, die dieses Land mittragen. Baden-Württemberg sollte die Errichtung und Umsetzung eines armenischen Mehrgenerationenzentrums institutionell fördern, keinen Gedenkstein, sondern ein lebendiges Haus, in dem Jugendarbeit, Seniorenbetreuung, Bildung und Kultur zusammenfließen. Es wäre die gebaute Botschaft: Wir sind hier, und wir gestalten diese Gesellschaft mit.

Drittens: ein Dialog, der die Wahrheit nicht verhandelt. Integration gelingt nicht, wenn grundlegende historische Fakten relativiert werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass keine staatlichen Fördermittel, ob in der Sozial-, Kultur- oder Integrationsarbeit, an Vereine fließen, die den Völkermord leugnen oder verharmlosen. Verantwortungsvoller Dialog ist unverzichtbar. Aber er setzt die historische Wahrheit als unverhandelbare Prämisse voraus.

Dass dieses Land gerade jetzt von einem Ministerpräsidenten mit türkischen Wurzeln geführt wird, ist dabei keine Belastung, sondern eine Chance. Kaum jemand könnte glaubwürdiger zeigen, dass das offene Benennen dieser Geschichte sich nicht gegen die türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürger richtet, sondern der gemeinsamen Gesellschaft dient. Als Gemeinde sind wir dankbar für die Zeichen, die Cem Özdemir bis jetzt gesetzt hat, und hoffen, auf eine gute Kooperation, nicht nur mit ihm sondern auch mit allen Parteien und Partnern, Schwesterkirchen und Vertretern der Religionen in Baden-Württemberg.

Zehn Jahre nach der Entscheidung von Berlin ist die Zeit der symbolischen Gesten vorbei. Die Wahrheit ist dieser Gesellschaft zumutbar. Mehr noch, sie ist die Bedingung dafür, dass die Gesellschaft nicht auseinanderbricht. Die Frage an Baden-Württemberg lautet darum nicht mehr, ob es sich erinnert, sondern wie konkret. Es ist an der Zeit, das unvollendete Versprechen der Resolution einzulösen.

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