Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist dynamisch und zwingt uns zu immer neuen Reaktionen. Derzeit bestehende Regelungen werden auf Grundlage der Vorgaben von Land und Bund aktualisiert. Als Armenische Gemeinde Baden-Württemberg e.V. stellen wir den Schutz gefährdeter Menschen in den Vordergrund und möchten möglichst viel dazu beitragen, die Verbreitung des Virus‘ zu bremsen. Ohne dabei unsere Kernaufgabe aus den Augen zu verlieren: Wir wollen für die Menschen da sein, die uns brauchen – auch wenn das in dieser Zeit heißt, andere Wege zu beschreiten als in „normalen“ Zeiten.
Gottesdienste
Auf Anordnung des Bischofs Serovpé Isakhanyan finden ab Januar bis Ostern 2021 keine Präsenz-Gottesdienste u.a. auch in Baden-Württemberg statt. Wir empfehlen unseren Gemeindemitgleidern die Online-Gottesdienste der Diözese und der Gemeinde auf der Facebook und YouToube Seiten der Armenischen Gemeinde Baden-Württemberg e.V. zu folgen.
Gemeindeleben
Über die aktuellen Veranstaltungen, Webinare, Online-Meetings etc. informieren Sie sich bitte auf unserer Web-Seite, melden Sie sich für den Newsletter der Gemeinde oder folgen Sie uns auf den Ihnen bekannten Sozialen-Medien der Gemeinde.
Wenn Sie das Bedürfnis haben mit uns zu sprechen, Rat oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Gemeindepfarrer. Sie erreichen Ihn am besten per Mail oder rufen das Pfarrbüro während der Sprechzeiten an. Pfarrer Diradur veröffentlicht auch eine Podcast auf Armenisch und Deutsch.
Wo Sie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden
Auf der Web-Seite des Landes Baden-Württemberg werden die akteullen Infos und die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Wenn Sie darin nachlesen möchten, finden Sie die Infos unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
SCHUTZKONZEPT FÜR GOTTESDIENSTE & VERANSTALTUNGEN
Armenische Hl. Kreuz Kirche
- Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste in Surb Khatsch Kirche ab 31.05.2020.
- Erlaubte Höchstzahl der Mitfeiernden in der Armenischen Hl. Kreuz Kirche: 12 – 16 Personen.
- Notwendigen Abstand (2 m) zwischen Personen bitte einhalten.
- Wir empfehlen Ihnen in der Kirche eine Alltagsmaske oder ein Schal zu tragen.
- Möglichkeiten zur Handdesinfektion stehen für Sie in der Kirche bereit.
- Benutzen Sie bitte eigenes Gottesdienstbegleitbuch.
- Bitte verzichten Sie weiterhin auf den Friedensgruß mit Handschlag und Umarmung.
- Surb Haghordutyun (Hl. Kommunion) kann nicht während des Gottesdienstes ausgeteilt werden.
- Bei Wunsch besteht nach Ende des Gottesdienstes die Möglichkeit, Surb Haghordutyun einzeln zu empfangen.
- Personen mit Krankheitssymptomen können an der Feier des Gottesdienstes nicht teilnehmen.
- Die Kollekte erfolgt am Ausgang.
Wiederaufnahme der Gottesdienste
in Göppingen, Stuttgart und Kehl
Liebe Gemeindemitglieder,
wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass entsprechend der Anordnung unseres Bischofs S. E. Serovpe Isakhanyan, wir in unseren Gemeinden ab Juni 2020 die Gottesdienste in Göppingen, Stuttgart und Kehl, mit Teilnahme der Gläubigen wieder feiern dürfen.
„Wenn wir auch in der Zukunft, insbesondere bei den großen Kirchenfesten, unsere Gottesdienste per Livestream ausstrahlen werden, können sie keineswegs das lebendige Gemeindeleben und das gemeinschaftliche Gebet in der Kirche ersetzen. Das Christentum lebt und wirkt in und durch die unmittelbare lebendige Gemeinschaft.“ – so Bischof Isakhanyan.
Allerdings gelten besondere Schutzmassnahmen für unsere Kirchen.
1. Da wir in Kehl und Stuttgart unsere Gottesdienste als Gäste feiern, können wir leider Surb Patarag nicht in der gewohnten Form feiern. In diesen Kirche wird die Dauer des Gottesdienstes, einschließlich der Predigt, bis auf Weiteres, eine Stunde nicht überschreiten.
2. In der Kirche soll ein Mindestabstand von 2 Meter zwischen den Gottesdiensteilnehmern garantiert werden. Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, dürfen nebeneinandersitzen.
Ausgehend von einem Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen werden
– in unserer Surb Khatsch Kirche in Göppingen sind 16 Sitzplätze festgelegt;
– in der Evang. Lutherkirche Bad Cannstatt sind 52 Sitzplätze festgelegt;
– in der Kath. Mariakirche in Keh sind 60 Sitzplätze festgelegt.
3. Der abstandskonforme Einlass und der Ausgang wird durch Ordner gewährleistet.
4. Im Eingangsbereich der Kirche stehen Desinfektionsmittel bereit. Nach jedem Gottesdienst werden Türgriffe und Handläufe, Bänke, Stühle und andere Kontaktflächen desinfiziert.
5. Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, sollen die Namen, Adressen und Telefonnummer der Gottesdienstbesucher auf einer Liste erfasst werden. Diese Liste muss 21 Tage aufbewahrt werden und danach ist sie zu vernichten.
6. Den Gottesdienstbesuchern wird empfohlen, auch während des Gottesdienstes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
7. Von der Mitwirkung von Chören und vom gemeinsamen Singen während des Gottesdienstes ist vorerst abzusehen. Sologesänge und das Spielen einer Orgel sind in ausreichendem Abstand zueinander möglich.
8. Gottesdienst-Begleitbücher werden bis auf weiteres nicht ausgelegt. Gerne können Sie ihr eigenes Exemplar mitbringen.
8. Vor und nach dem Gottesdienst sowie während dessen ist auf Körperkontakt zu verzichten. Der Friedensgruß soll ohne einen Handschlag und Umarmung, sondern mit einem Blickontakt und leichten Kopfnicken stattfinden.
9. Die Hl. Kommunion kann nicht wie gewöhnt während des Gottesdienstes ausgeteilt werden. Bei Wunsch besteht nach Ende des Gottesdienstes die Möglichkeit, die Hl. Kommunion einzeln zu empfangen. Bei der Austeilung ist ebenfalls auf Hygiene zu achten.
10. Die Kollekte wird nur am Ausgang kontaktlos gesammelt.
11. Bei der Spendung des Taufs- und Trausakramentes gelten die gleichen Rahmen-bedingungen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Tauf- und Trautermine, falls möglich, auf enen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
12. Für kirchliche Beisetzungen gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab richten sich nach den Regelungen, die durch die zuständigen Behörden vorgegeben sind.
13. Auf das Kirchkaffee nach dem Gottesdienst wird zunächst verzichtet.
Diese Regelungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Sie ersetzen bzw. ergänzen vorhergehende Regelungen (16.03.2020, 30.03.2020, 29.04.2020) in dieser Sache.
Trotz der Fortdauer der ungewöhnlichen Situation wünschen wir Ihnen viel Freunde beim nächsten Gottesdienstbesuch und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen mit Ihnen
Քրիստոս յարեաւ ի մեռելոց
Christus ist auferstanden!
Mit besten Segenswünschen
Euer Pfarrer Diradur Sardaryan
Göppingen, 15. Mai 2020
ERKLÄRUNG DES PRIMAS
ZUR WIEDERAUFNAHME DER ÖFFENTLICHEN GOTTESDIENSTE
An die Geistlichen der Diözese,
an die Vorstände der Diözesangemeinden,
an die Mitglieder unserer Kirche,
meine Lieben, in Betracht der positiven Entwicklungen bei der Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus und der seitens des Bundes und der Länder beschlossenen Lockerungen für das gesellschaftliche Leben, welche auch auf das kirchlich-gottesdienstliche Leben der Kirchen auswirken, habe ich, nach einer ausführlichen Beratung mit unserem Kirchenrat, beschlossen, die öffentlichen Gottesdienste in unserer Diözese ab 31. Mai wieder zuzulassen.
Am 31. Mai feiert die Kirche das Pfingstfest, und ich denke, es ist ein geeignetes und gesegnetes Datum und tiefsinniges christliches Fest, um das Feiern der offentlichen Gottesdienste aus diesem Anlass wiederaufzunehmen. Wenn wir auch in der Zukunft, insbesondere bei den großen Kirchenfesten, unsere Gottesdienste per Livestream ausstrahlen werden, können sie keineswegs das lebendige Gemeindeleben und das gemeinschaftliche Gebet in der Kirche ersetzen. Das Christentum lebt und wirkt in und durch die unmittelbare lebendige Gemeinschaft.
Die Corona-Pandemie ist dennoch leider noch nicht eingedämmt worden. Es ist weiterhin Vorsicht geboten und es sollen weiterhin bestimmte Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen werden. Wir müssen alles uns Mögliche tun, um aufeinander zu achten und uns gegenseitig zu schützen. Daher bitte ich alle Geistlichen und Verantwortlichen der Gemeinden, sich am folgenden Schutzkonzept zu orientieren.
1. In vielen Kirchen, in denen wir unsere Gottesdienste als Gäste feiern, gibt es Zeitbeschränkungen und die Gottesdienste können leider nicht in der gewohnten Form gefeiert werden. In solchen Fällen soll die Dauer des Gottesdienstes, einschließlich der Predigt, eine Stunde nicht überschreiten.
2. In der Kirche soll ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gottesdiensteilnehmern garantiert werden. Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, dürfen nebeneinandersitzen. Die Zahl der Gottesdienstbesucher soll sich an der Große der Kirche orientieren. Die Sitzplätze in der Kirche sollen markiert werden.
3. Die Vorstände sollen Maßnahmen ergreifen, damit beim Betreten und Verlassen der Kirche keine Ansammlungen und Warteschlangen gebildet werden. Wo es möglich ist, sollen separate Eingänge und Ausgänge gewährleistet werden.
4. Im Eingangsbereich der Kirche soll Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Nach jedem Gottesdienst sind Türgriffe und Handläufe zu desinfizieren.
5. Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, sollen die Namen, Adressen und Telefonnummer der Gottesdienstbesucher auf einer Liste erfasst werden. Diese Liste muss 21 Tage aufbewahrt werden und danach ist sie zu vernichten.
6. Den Gottesdienstbesuchern wird empfohlen, auch während des Gottesdienstes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Liturgisch handelnde Personen dürfen keine Mundschutzmaske tragen. Sie sollen jedoch ausreichenden Abstand zueinander und zu anderen Personen halten.
7. Von der Mitwirkung von Chören und vom gemeinsamen Singen während des Gottesdienstes ist vorerst abzusehen. Sologesänge und das Spielen einer Orgel sind in ausreichendem Abstand zueinander möglich. Am Altar dürfen außer dem Zelebranten höchstens bis zu 3 Personen gleichzeitig mitwirken. Gottesdienst-Begleitbücher sollen bis auf weiteres nicht ausgelegt werden.
8. Vor und nach dem Gottesdienst sowie während dessen ist auf Körperkontakt zu verzichten. Der Friedensgruß soll ohne einen Handschlag und Umarmung, sondern mit einem Blickontakt und leichten Kopfnicken stattfinden.
9. Die Hl. Kommunion kann nicht wie gewöhnt während des Gottesdienstes ausgeteilt werden. Bei Wunsch besteht dach nach Ende des Gottesdienstes die Möglichkeit, die Hl. Kommunion einzeln zu empfangen. Bei der Austeilung ist ebenfalls auf Hygiene zu achten.
10. Die Kollekte darf nur am Ausgang kontaktlos gesammelt werden.
11. Bei der Spendung des Taufs- und Trausakramentes gelten die gleichen Rahmen-bedingungen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Tauf- und Trautermine, falls möglich, auf enen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
12. Für kirchliche Beietzungen gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab richten sich nach den Regelungen, die durch die zuständigen Behörden vorgegeben sind.
13. Je nach Bundesland könen darüber hinaus spezifische Regelungen gelten, die ebenfalls zu beachten sind.
14. Bei der Organisation und Durchführung weiterer nichtkirchlichen Aktivitäten (z. B. Beisammensein nach dem Gottesdienst, Tagesschule- bzw. Kindergarten) sind die Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen des jeweiligen Bundeslandes maßgebend. Diese Regelungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Sie ersetzen bzw. ergänzen vorhergehende Regelungen (16.03.2020, 30.03.2020, 29.04.2020) in dieser Sache.
Trotz der Fortdauer der ungewöhnlichen Situation wünsche ich Euch allen viel Kraft, Optimismus und vor allem gute Gesundheit und freue mich sehr auf ein baldiges Wiedersehen.
Քրիստոս յարեաւ ի մեռելոց – Christus ist auferstanden!
Mit herzlichem Gruß und besten Segenswünschen
Euer Bischof Serovpé Isakhanyan
Primas der Armenischen Kirche in Deutschland
ERKLÄRUNG DES PRIMAS
ZUR AKTUELLEN CORONAVIRUS-PANDEMIE
An die Geistlichen der Diözese,
an die Vorstände der Diözesangemeinden,
an die Mitglieder unserer Kirche,
mit herzlichen Segenswünschen zur Fastenzeit und innigstem Gebet für Eure Gesundheit möchte ich als Euer Diözesanbischof folgendes mitteilen:
Die unaufhaltsame Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist äußerst beunruhigend und betrifft alle in unserer Gesellschaft. Es sind inzwischen mehrere Tausend Menschen in Deutschland mit dem Virus COVID-19 infiziert. Leider gibt es schon mehrere Todesfälle. Unsere Diözese kann von diesen Entwicklungen nicht unberührt bleiben. Nach reichlicher Überlegung und ständiger Beratung mit dem Muttersitz unserer Kirche St. Etschmiadzin und persönlich mit S. H. Karekin II., Katholikos Aller Armenier, erachte ich es für notwendig, in Bezug auf unser Gemeindeleben folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Gottesdienste:
Ab Montag, 16. März 2020, werden alle Gottesdienste und auch die sonntäglichen Hl. Liturgien (Surp Badarak) in allen Gemeinden, außer Köln und Göppingen, abgesagt. Diese Verordnung gilt bis einschließlich zum 08. April 2020 und kann angesichts der evtl. weiteren Ausbreitung des Virus verlängert werden.
- In Köln und Göppingen dürfen im oben erwähnten Zeitraum die Gottesdienste unter Ausschluss der Gläubigen stattfinden. Es dürfen in der Kirche außer dem Zelebranten höchstens 4 Diakone bzw. weitere Akolythen (Messdiener) anwesend sein. Die Anwesenden müssen während der Hl. Liturgie, selbstverständlich auch darüber hinaus, allen empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen des Gesundheitsministeriums Folge leisten.
- Es ist empfehlenswert, sowohl in Köln, als auch in Göppingen Live-Übertragungen der Gottesdienste z. B. via Facebook zu gewährleisten. Somit können viele Gläubige die Möglichkeit erhalten, die heilige und göttliche Liturgie mit zu verfolgen und Zuhause mitzubeten.
- Bezüglich der Gottesdienste zur Karwoche und zum Osterfest werden die Bestimmungen unserer Diözese gesondert mitgeteilt.
- Alle Familien, die bis zum Ende April mit dem Sekretariat der Diözese Tauftermine vereinbart haben, bitte ich in Absprache mit unserem Büro, die Termine abzusagen bzw. auf eine viel spätere Zeit zu verschieben.
- Alle Paare, die einen Trautermin mit der Diözese unmittelbar nach dem Osterfest bis Ende April vereinbart haben, sind gebeten, diese Termine, in Absprache mit unserem Büro, auf eine viel spätere Zeit zu verschieben. Alternativ kann die Trauung nur in Anwesenheit von zwei Trauzeugen und unter Ausschluss der weiteren Traugäste stattfinden.
Falls jemand im diesen Zeitraum ein Seelenamt für die kürzlich entschlafenen Familienangehörigen auf dem Friedhof vereinbart hat, weisen wir darauf hin, dass das Gebet nur im Kreis der engen Familienangehörigen stattfinden kann und darf. Das Gedenken an die/den Verstorbene/n und das Seelenamt kann auch während der sonntäglichen Hl. Liturgie in Köln und Göppingen, ohne Anwesenheit der Familienangehörigen, stattfinden. Diesbezüglich bitte ich, sich rechtzeitig mit dem Sekretariat der Diözese in Verbindung zu setzen.
Unsere Geistlichen stehen unseren Gläubigen stets pastoral zur Verfügung. Ich bitte unsere Gläubigen, sich bei Bedarf telefonisch, ohne zu zögern, mit ihnen in Verbindung zu setzen. Sie sind auch gern bereit, für die Kranken und älteren Gemeindemitglieder Einkäufe zu tätigen. Auch in dieser Krisenzeit bleiben wir als Seelsorger an der Seite unserer Gläubigen und aller Menschen in Deutschland und sind mit ihnen im Gebet verbunden. Das Gebot der Nächstenliebe bewahrheitet sich insbesondere in diesen für uns alle schwierigen Zeiten.
2. Nicht-liturgische Aktivitäten:
- Alle nicht liturgischen Gemeindeaktivitäten vor und unmittelbar nach dem Osterfest müssen abgesagt werden. Bezüglich der geplanten Gedenkveranstaltungen anlässlich des 105. Jahrestages des Völkermordes an den Armeniern wird separat noch mitgeteilt.
Die aktuelle Situation ist sehr ernst. Jeder einzelne von uns trägt eine große Eigenverantwortung gegenüber der Gesellschaft. Angesichts der aktuellen Ausbreitung der Pandemie fordere ich unsere Gemeindemitglieder daher auf, sich ihrer Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen, Freunde und Familienangehörigen bewusst zu sein und in erhöhter Aufmerksamkeit den Anweisungen und Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit zu folgen und insbesondere die empfohlenen Hygienemaßnahmen zu beachten.
Es ist sehr empfehlenswert und notwendig, in den nächsten Wochen, so weit wie möglich, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte ganz zu minimieren, getreu dem Motto „Ich bleibe Zuhause und wirke betend“. Trotz der beunruhigenden Zeiten und weiteren Ausbreitung der Pandemie ist es dennoch ganz wichtig, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Außerdem ist es wichtig, nur den offiziellen Berichterstattungen der zuständigen Behörden zu vertrauen und sich von den s. g. „Fake-News“ nicht manipulieren zu lassen.
Vor dieser besonderen Herausforderung lasst uns im Gebet verbunden sein und füreinander beten, dass uns unser Herr Jesus Christus an den Schmerzen des gegenwärtigen Augenblicks vorbeiführt und uns Mut und Hoffnung schenkt. Gott sagt: „Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir; hab keine Angst, denn ich bin dein Gott!“ (Jes 41, 10). In diesem Sinne lasst uns gemeinsam beten: „Herr, unser Gott, schau vom Himmel auf uns alle herab, auf alle Deine Diener, die angesichts dieser gegenwärtigen Pandemie unter der Angst und Unsicherheit leiden, die sich Sorgen um die Gesundheit ihrer selbst und ihrer Familien machen und schenke uns allen Mut und Hoffnung, damit wir zuversichtlich bleiben und nicht in Panik geraten, um auch diese Pandemie ohne Verluste überwinden zu können. Und Dir gebührt Ruhm, Herrschaft und Ehre, jetzt und immer und bis in alle Ewigkeit. Amen.“
Im Gebet stets verbunden
Euer Bischof Serovpé Isakhanyan
Primas der Diözese
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