HERZLICH WILLKOMMEN
Ihre Armenische Gemeinde
Baden-Württemberg
Die Armenier haben in Baden-Württemberg eine mehr als 50-jährige Geschichte. Von den etwa 60.000 in Deutschland lebenden Armeniern, leben ca. 5000 Armenier in Baden Württemberg. Inzwischen gibt es mindestens zwei Generationen Armenier bzw. Deutsche armenischer Abstammung, die in Deutschland geboren sind. Sie alle haben in der Armenischen Apostolischen Kirche ihre geistliche Heimat.
Die Armenische Gemeinde Baden-Württemberg e.V. ist einer der Gemeinden der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland und somit Teil der Armenischen Apostolischen Kirche.
Organe der Armenischen Gemeinde Baden-Württemberg
Mit einem Telegramm vom 25. Juli 1991 bestätigte seine Heiligkeit Vasken der Erste, Katholikos und Oberster Patriarch aller Armenier, den damaligen Archimandriten und heutigen Erzbischof, S. E. Karekin Bekdjian als Primas der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland. Somit wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Armenischen Apostolischen Kirche eine Diözese in Deutschland ins Leben gerufen.
Die bereits zuvor existierenden Gemeinde, die unter der Jurisdiktion des armenischen Bischofs von Wien standen, wurden Teil der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland. Vorstände der „Armenischen Gemeinde in Stuttgart und Umgebung“ und „Gemeinde der Armenisch-Apostolischen Heilig Kreuz Kirche in Göppingen“ haben mit Genehmigung der Armenischen Diözese am 20. April 1996 beschlossen sich zu vereinen. Somit ist aus der Fusion beider Vereine die Armenische Gemeinde Baden-Württemberg entstanden.
Die Armenische Gemeinde Baden-Württemberg ist als gemeinnütziger eingetragener Verein registriert. Sie vertritt die Interessen der in Baden-Württemberg lebenden Armenier. Sie kümmert sich sowohl um Integration als auch um Identitätsbewahrung ihrer Mitglieder. Und sie hat nicht nur die Aufgabe sich um die religiösen Belange ihrer Mitglieder im Raum Baden-Württemberg zu kümmern, sondern Engagiert sich auch in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales für alle Altersgruppen.
Der Gemeindepfarrer ist im Verständnis der Armenischen Apostolischen Kirche der Vertreter des Bischofs vor Ort, in der Verwaltung und dem Dienst an der Gemeinde. Er trägt die Verantwortung für die ihm anvertraute geistliche Herde.
Der Gemeindepfarrer repräsentiert den Bischof in der Gemeinde bei seiner Abwesenheit. Gemeinsam mit dem weltlichen Vorsitzenden der Gemeinde und seinem Stellvertreter, repräsentiert er die jeweilige Gemeinde gegenüber den staatlichen, politischen, kirchlichen und religiösen Institutionen.
Die Gemeindemitgleiderversammlung (GMV) ist das oberste legislative Organ der Gemeinde. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Mitglieder der GMV sind der Primas (in seine Abwesenheit der Gemeindepfarrer), der Vorstand der Gemeinden, und die beitragzahlenden Mitglieder der Gemeinde.
Aufgaben und Befugnisse der GMV sind u.a. Wahl des Gemeindepfarrers, der Erlass sowie Änderung der Satzung der Gemeinde. Die GMV beschließt beispielsweise den Haushaltsplan der Gemeinde usw. Die GMV wählt aus ihrer Mitte Delegierte für die Diözesandelegierten-Versammlung.
Der Gemeindevorstand (GV) ist das exekutive Organ der Gemeinde und vertritt ihre Belange und Interessen. Er setzt sich aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern zusammen. Die genaue Zahl der neu zu wählenden Vorstandsmitglieder ist von der MV vor der Wahl festzulegen. Die Amtszeit der weltlichen Mitglieder des GV-s beträgt drei Jahre. Sie sind erneut wählbar. Die Wahl des neuen GV-s ist vom Primas und dem DB zu bestätigen.
Der Gemeindepfarrer ist kraft seines Amtes stimmberechtigtes Mitglied und Ehrenvorsitzender des GV-s. Wenn die Gemeinde keinen zuständigen GP hat, findet die Sitzung des GV-s unter dem Vorsitz des Vorstandesvorsitzenden statt. Ist der Primas anwesend, so übernimmt er den Vorsitz. Bei einer Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden (Primas, GP oder Vorstandsvorsitzender) entscheidend. Dieser kann eine erneute Abstimmung einleiten, falls die Frage umstritten ist.
Als Delegierte für die DDV können die Gemeindemitglieder gewählt werden, welche zwischen 19 und 75 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr ihre Diözesanbeiträge entrichten.
Die Hauptaufgabe der Delegierten ist es, die Gemeinde bei der DDV zu vertreten und die Anliegen und Belange der Gemeinde zur Beratung und eventuellen Beschlussfassung vorzutragen. Die Delegierten haben neben ihren repräsentativen Verpflichtungen auch die Aufgabe, im Gemeindeleben aktiv mitzuwirken und die Tätigkeit des GV-s engagiert zu unterstützen. Sie können an den Sitzungen des GV-s mit vorheriger Mitteilung teilnehmen.
Die Zahl der zu endsendenden Delegierten der Gemeinde ist von der Anzahl ihrer beitragszahlenden Mitglieder abhängig.
Die Kassenprüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern und wird während der MV in offener Wahl, mit einer einfachen Mehrheit, für drei Jahre gewählt.
Die Kassenprüfungskommission prüft jährlich bzw. bei Bedarf (Beschluss des DB oder der Mitgliederversammlung) die Buchhaltung des GV-s und der Ausschüsse.
Anfahrt
Mit dem Bus 94 in Richtung „Hohrein Ortsmitte, Göppingen“ an der Haltestelle „Brunnenstraße“ aussteigen. Die Haltestelle befindet sich in der unmittelbaren Nähe der Kirche.
Mit dem Bus 4 in Richtung „Breech Wendeplatte, Börtlingen“, oder Bus X93 in Richtung „Bahnhof, Lorch (Württ)“ an der Haltestelle „Am Meerbach, Göppingen“ aussteigen. Vom Lorcherweg in die Lerchenberger Str. abbiegen. Sie haben ca. 8 Min. Fußweg.