Trauerfeier und Abschied

Ein Todesfall kann die Hinterbliebenen stark erschüttern, vor allem wenn er unerwartet eintritt. Die Angehörigen haben unter Umständen nur wenige Tage
bis zur Beerdigung, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, Behörden zu informieren und die Beisetzung zu organisieren. Wir haben einige Tipps und eine Checkliste zusammengestellt, um Sie in diesem Fall zu unterstützen.

Beerdigungsritus

Denn Staub bist du, und zum Staub musst du zurückkehren
Gen. 3, 19

Mit diesem biblischen Gebot ist jedem Menschen bewusst, dass sein irdisches Leben eines Tages ein Ende haben wird. Also der Tod ist die Unterbrechung des menschlichen Lebens, wogegen man nicht gleichgültig bleiben kann. Das ist der Grund, warum der Mensch sich gezwungen fühlt, den Sinn des Lebens und die Frage seiner Existenz tiefgreifender zu erkennen, als das Phänomen der Liebe und der Geburt zu bedenken geben. Vor allem wird man mit dem Tod durch den Tod eines anderen konfrontiert. Lesen Sie den Artikel hier weiter.

Drei wichtige Schritte

Nichts im Leben ist so gewiss wie die Erkenntnis, dass wir sterben müssen. Trotzdem spielt der Tod im Alltag unserer modernen westlichen Gesellschaft kaum eine Rolle. Er wird weitgehendst verdrängt. Doch spätestens dann, wenn ein Elternteil, der Partner, Freund oder ein Familienmitglied stirbt, müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen: Wie geht man mit dem Tod um? Was tun bei Sterbefall?

Todesfall melden

Nach der Meldung des Todesfalls bei entsprechenden Behörden, empfehlen wir die organisatorischen Aufgaben an ein Bestattungsunternehmen abzugeben.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und zugleich verpflichtet sind, die Bestattung einzuleiten und zu organisieren. Wird ein Bestattungsinstitut beauftragt hat man mehr Zeit zum Trauern.

Bestattungstermin

In unserer Diözese werden die Termine zentral vergeben. Um den Bestattungstermin zu vereinbaren, setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Terminvereinbarungen telefonisch
Mo – Fr zwischen 10 und 13 Uhr
unter:
+49 211 7126223

Trauergespräch

Nach dem Sie den Todesfall bei der Diözese gemeldet haben, wird sie der zuständige Pfarrer kontaktieren, um mit Ihnen den Ablauf des Gottesdienstes zu besprechen.

Beim Trauergespräch wird der Pfarrer Ihnen Trost spenden. Dabei kann die Familie bzw. die Angehörigen über den Verstorbene erzählen. Der Pfarrer wird Sie in den Ablauf des Gottesdienstes einführen. Gerne können auch Sie Ihre Fragen an stellen um einen würdigen Abschied zu ermöglichen.

Begräbisritus für Laien

Der Ritus für den Laien ist in drei Phasen unterteilt: Totenoffizium im Sterbehaus, Gebetsgottesdienst in der Kirche (Kapelle auf dem Friedhof) und Begräbnisordnung auf dem Friedhof.

Im Sterbehaus richten die Angehörigen die Leiche her (Prothesis). Sie waschen den Toten und kleiden ihn. Dann bahren sie den Leichnam auf. Die Totenwache wird gehalten. Diese letzten Dienste werden von Gebet, Schriftlesung und Psalmengesang begleitet. In Deutschland werden diese Aufgaben vom Bestattungsinstitut übernommen, sodass dieses Teil entfehlt. Bei Wunsch kann der Pfarrer denoch im Hause des Verstorbenen ein Gebet aussprechen, bevor dann der Gottesdienst in der Kirche oder Kapelle stattfindet.

In der Kirche wird ein Gebetsgottesdienst abgehalten. Die Leichenprozession zieht weiter zum Friedhof, wo der Verstorbene bestattet wird und der Priester versiegelt das Grab. Klerus und An-gehörige kehren in das Trauerhaus zurück und beschließen die Begräbnisfeier mit Psalm und Gebet. Nach der Bestattung findet eine Nachfeier im Hause des Verstorbenen statt. Sie dient dem Trost und der Erbauung der Angehörigen. Die familiäre Zusammenkunft nach der Bestattung gehört zum liturgischen Vollzug der Begräbnisfeier unmittelbar dazu.

Hierin hebt sich der Laienritus der armenischen Kirche charakteristisch von den Riten der anderen orientalischen Kirchen ab, deren Begräbnisliturgie mit der Entlassung auf dem Friedhof endet. Denn die Kirche lehrt die Gemeinschaft der Lebenden und der Entschlafenen, die im Ritus bewahrt werden soll. Somit schließt die armenische Kirche die Hinterbliebenen mit den spezifischen teilen für die trauernde Gemeinde in die Begräbnisordnung ein. So wird im armenischen Begräbnisritus die letzte geistliche Pflicht nicht nur dem Verstorbenen erweisen, sondern auch mit Geist tröstenden Reden den Hinterbliebenen.

Der Ritus für den Laien ist in drei Phasen unterteilt: Totenoffizium im Sterbehaus, Gebetsgottesdienst in der Kirche (Kapelle auf dem Friedhof) und Begräbnisordnung auf dem Friedhof.

Im Sterbehaus richten die Angehörigen die Leiche her (Prothesis). Sie waschen den Toten und kleiden ihn. Dann bahren sie den Leichnam auf. Die Totenwache wird gehalten. Diese letzten Dienste werden von Gebet, Schriftlesung und Psalmengesang begleitet. In Deutschland werden diese Aufgaben vom Bestattungsinstitut übernommen, sodass dieses Teil entfehlt. Bei Wunsch kann der Pfarrer denoch im Hause des Verstorbenen ein Gebet aussprechen, bevor dann der Gottesdienst in der Kirche oder Kapelle stattfindet.

In der Kirche wird ein Gebetsgottesdienst abgehalten. Die Leichenprozession zieht weiter zum Friedhof, wo der Verstorbene bestattet wird und der Priester versiegelt das Grab. Klerus und An-gehörige kehren in das Trauerhaus zurück und beschließen die Begräbnisfeier mit Psalm und Gebet. Nach der Bestattung findet eine Nachfeier im Hause des Verstorbenen statt. Sie dient dem Trost und der Erbauung der Angehörigen. Die familiäre Zusammenkunft nach der Bestattung gehört zum liturgischen Vollzug der Begräbnisfeier unmittelbar dazu.

Hierin hebt sich der Laienritus der armenischen Kirche charakteristisch von den Riten der anderen orientalischen Kirchen ab, deren Begräbnisliturgie mit der Entlassung auf dem Friedhof endet. Denn die Kirche lehrt die Gemeinschaft der Lebenden und der Entschlafenen, die im Ritus bewahrt werden soll. Somit schließt die armenische Kirche die Hinterbliebenen mit den spezifischen teilen für die trauernde Gemeinde in die Begräbnisordnung ein. So wird im armenischen Begräbnisritus die letzte geistliche Pflicht nicht nur dem Verstorbenen erweisen, sondern auch mit Geist tröstenden Reden den Hinterbliebenen.

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